Dekan und Kapitel der Archidiakonalkirche St. Viktor zu Xanten bekunden: Vor ihnen im Kapitelshaus begehrte Heinrich Bruckers, Kapitularkanoniker und zeitiger Kellner ihrer Kirche, namens des Johann Bruninx, Klerikers der Diözese Lüttich, nach Vorlage der Zeugnisse der Präsentation durch den Kurfürsten von [Pfalz-]Neuburg, der Konfirmation durch den Kurfürsten von Brandenburg, der ehelichen Geburt, des Alters und der klerikalen Tonsur, kraft der ihm am 23. Februar erteilten und jetzt vorgelegten Vollmacht das Kanonikat bzw. die Präbende, vakant durch die Resignation des letzten Besitzers Daniel Steingens im Turnus des Fürsten von Neuburg, zu erhalten und zum Besitz desselben feierlich admittiert zu werden. Dekan und übrige Kapitularkanoniker investierten Heinrich zu Behuf Johanns nach Empfang des Eids auf das Glaubensbekenntnis und des bei der Admission neuer Kanoniker üblichen Eids durch Aufsetzen des Biretts und admittierten und führten ihn feierlich in den körperlichen Besitz der Präbende ein, indem ihm Chorstalle und Kapitelssitz durch die Kapitularkanoniker Johann Peters und Anthonius de Succa angewiesen wurden, und sie investieren und admittieren hiermit. Sie befehlen den Amtleuten ihrer Kirche, Johann oder seinem Prokurator die Einkünfte von Kanonikat oder Präbende richtig abzuliefern. Rechte, Statuten und Gewohnheiten ihrer Kirche bleiben vorbehalten. - Zeugen: Theodor von Acken und Johann zum Putz, Vikare. - Sie haben diese Urkunde durch den Notar, ihren Sekretär, fertigen und unterschreiben und mit ihrem großen ovalen Kirchensiegel besiegeln lassen. Datum et actum ... 1692 die quidem nona mensis Aprilis ...

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner