Benjamin Lasch, Gerichtsschöffe, und Johannes Hauß, Schultheiß zu Freistett, beurkunden, das der Freistetter Bürger und Salmenwirt Hans Georg Lasch der Ältere sich verpflichtet hat, ein ihm von der Kirchenschaffnei zu Bischofsheim gewährtes Darlehen in Höhe von 500 fl. jährlich mit 5 % zu verzinsen und dafür näher bezeichnete Güter im oberen Dorf zu Freistett als Unterpfand gesetzt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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