Kläger: Henning Heldt, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, für sich und seinen Bruder David Heldt (Beklagte).- Beklagter: Hieronymus Meurer, Garleff Langenbeck und Paul Langermann als curatores bonorum des Detlef Heldt in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes in einem Streit um die gerichtliche Deponierung von 9336 Mark durch den Kläger und 2100 Mark durch Jakob von Cöln wegen Pfandverschreibungen; Einrede der Gegenforderung und der Priorität dieser Forderung durch den Kläger

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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