C. [Konrad III.], Bischof von Straßburg gestattet dem Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen, dass sie für die vakant gewordene Kirche zu Oppenau, deren Patronats- und Präsentationssrecht dem Kloster zusteht, in Zukunft einen Konventualen des Klosters präsentieren dürfen, der die Pfarrstelle zusammen mit einem Amtsgenossen versehen soll.