Bischof Wilhelm zu Worms (erwählt) bekundet, dass er Johann Wilhelm von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards von Gemmingen Sohn, für diesen selbst und dessen Brüder Eberhard und Reinhard sowie für dessen Vettern Bernolph und Schweickard von Gemmingen folgende Güter zu Mannlehen verliehen hat: Treschklingen (Dreßklingen), die neue und die alte Burg, das Dorf mit Vogtei, Gericht, Wald, Wasser, Leuten, Gütern und allen Zugehörungen; zwei Höfe daselbst, die Hans von Neideck vom Deutschen Orden an sich gelöst hat; und einen Hof zu Bonfeld, der jährlich etwa 20 Malter Frucht als Hofgült erträgt.