Die Pfalzgrafen Ruprecht I. und Ruprecht II., Sohn Adolfs, verleihen Diemo (Diemen), Sohn des verstorbenen Schultheißen [zu Leimen] Heilmann, und seinen Erben den Hof zu Leimen mit Zubehör als Freigut, wofür die Inhaber 1/3 aller Fruchterträge zinsen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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