Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, versichert den Städten und Tälern Alzey, Bacharach, Oberdiebach, Steeg, Manubach und Kaub die Schadloshaltung, nachdem sie sich als Selbstschuldner gegenüber seinem lieben Besonderen N., Bürger zu Köln, und seiner Ehefrau N., über 100 überländischer Gulden jährlicher Gülte - die eine Hälfte fällig zu Remigiustag [01.10.], die andere zu Ostern - verschrieben haben, wofür der Pfalzgraf 2.000 Gulden empfangen hat, mit denen die Gülte abzulösen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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