Martin Roßmardt von Scheer bekundet: Reichserbtruchseß Christoph [voller Titel] hat ihm für das Studium der Theologie auf Widerruf ein jährliches Stipendium von 40 fl. aus einer Heiligenpfründe bewilligt. Der Empfänger verspricht, das Geld nur für seinen Lebensunterhalt zu verwenden, fleißig zu studieren und nach Erlangung priesterlicher Würden dem Reichserbtruchsessen oder seinen Erben für eine angemessene Pfründe in Untertänigkeit zu dienen. Eine Rückzahlung des Stipendiums entfällt, es sei denn, der Empfänger bleibt im weltlichen Stand oder nimmt nach Studienabschluß mit Zustimmung des A. oder seiner Erben eine auswärtige Stelle an; wird die Gesamtsumme der Aufwendungen in diesen Fällen nicht zurückgezahlt, können der Empfänger und seine Erben zu gen. Bedingungen gepfändet werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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