Wolf Renynger aus Gärtringen, wegen ungeschickter Reden gegen die Obrigkeit nach Abschluß des Tübinger Vertrags und Abnahme der Huldigung in Herrenberg gefangenges., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitte um Freilassung vor die Wahl gestellt, Recht zu nehmen oder sich Herzog Ulrich gegen Kaution von 1000 fl auf Gnade und Ungnade zu ergeben, entscheidet sich für letzteren Weg, bestellt zur Abtragung der Kaution vor Schultheiß und Gericht zu Gärtringen 5 Bürgen und verspricht, sich jederzeit auf Mahnung des Herzogs wegen des Abtrags zu stellen und mit demselben "auszukommen". Bürgen: Jörg Renynger aus Renningen (Kreis Leonberg), Vater des Täters (mit 300 fl), Hans Tegen (mit 200 fl), Bernhard Ehinger (mit 100 fl), Ulrich Schuchmacher (mit 50 fl), Jörg Künßlin (mit 50 fl), alle aus Gärtringen; für die restlichen 300 fl haftet der Täter allein.