Inventar des Dingstuhls Pier und Merken, Akten (Bestand)
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Stadt- und Kreisarchiv Düren (Archivtektonik) >> Kreis Düren >> andere Provenienzen im Kreisgebiet >> Pier und Merken, Akten
Form und Inhalt: EinleitungDas Archiv des Dingstuhls Pier und Merken befand sich bis kurz vor Beginn des zweiten Weltkrieges auf dem Speicher der Schule in Pier und wurde damals "im Kreisarchiv gesichert" (Berichte des Kreisarchivpflegers Geuenich vom 8.10.1951 und von ca. 1953 (undatiert) an die Kreisverwaltung Düren). Etwa 1943 wurde es durch den Kreisarchivpfleger Josef Geuenich, zusammen mit anderen Beständen, in den Bergfried (Jenseitsturm) der Burg Nideggen verlagert. Dort erlitt es, nachdem der Turm durch Beschuss fast zur Hälfte auseinandergerissen worden war, im Winter und Frühjahr 1944/ 1945 schwere Schäden, vornehmlich durch Wasser. Im Sommer 1945 wurden die Archivalien durch eine Arbeitskolonne unter Leitung des Dürener Museumsdirektors Dr. Heinrich Appel in Zusammenarbeit mit Josef Geuenich geborgen und ins Kreisarchiv Düren gebracht, wo sie sich seitdem befinden.Johannes Krudewig erwähnt 1909 kurz das "alte Schöffengerichtsarchiv in der Schule in Pier" (Übersicht über den Inhalt der kleineren Archive der Rheinprovinz, 3. Bd., Bonn, S. 273). 1910 schreiben Paul Hartmann und Edmund Renard, dass eine "Geschichte des Dingstuhls Pier und Merken, auf Grund von reichhaltigen Archivalien in dem Schöffenarchiv, " von Capitaine und Hoffmann " in Bearbeitung" sei (Die Kunstdenkmäler des Kreises Düren, Düsseldorf 1910, S. 298), Doch ist diese meines Wissens nie erschienen. Im ersten Drittel dieses Jahrhunderts hat der Lehrer Wilhelm Fuß, der sich offenbar besonders für Vorgänge im Ort Luchem interessierte, in zahlreichen Archivalien mit Blaustift herumgeschmiert, vielleicht in der Absicht, eine Ordnung herzustellen, aus der freilich nichts geworden ist. 1930 hat er Akten des Archivs für zwei Miszellen in den Heimat-Blättern der Dürener Zeitung " (Die drei Kupfermühlen im Dingstuhl Pier- Merken, S. 126 f., 144; zwei merkwürdige Rechtsgeschichten von Fronleichnam, S. 159) sowie 1934 für eine Miszelle in "Das Rurland" (Schützen" sind die "Landmiliz" im Dingstuhl Pier- Merken, S. 100 - 102) benutzt. Eine weitere Miszelle veröffentlichte Franz Engels 1965 (Vom Dingstuhl Pier - Merken, in : Heimatjahrbuch 1965 Kreis Düren, S. 55 - 60).Nach dem zweiten Weltkrieg ist ein Teil der Akten in weiße Papierbögen eingeschlagen und diese mit Inhaltsangaben versehen worden. Darauf aufbauend hat Herr Heinz Kaulen, unterstützt von seinem Vater, Herrn Gerhard Kaulen, beide zu Merken, die meisten Prozessakten sowie einen Teil der übrigen Akten in den Jahren 1975 bis 1978 auf Karteikarten aufgenommen. Unter Verwertung dieser Vorarbeiten habe ich schließlich den gesamten Bestand verzeichnet und Herr Archivinspektor Helmut Krebs hat ihn geordnet.Die Akten setzten - lückenhaft - in den 70er Jahren des 17. Jahrhunderts ein, einzelne Vorakten in Akten späterer Zeit reichen auch noch vor diese Jahre zurück. Die Masse entstammt dem 18. Jahrhundert. Mit der Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen im Jahre 1794 begann ein neues Zeitalter, das auch dem Dingstuhl Pier und Merken ein Ende setzte. Die letzten Stücke, die eine Tätigkeit der Organe des Dingstuhls bezeugen, stammen aus dem Jahre 1798. Aus dem 19. Jahrhundert sind als Splitter einige Akten der Mairie Pier und der Bürgermeisterei Pier, darunter Protokolle des Gemeinderats, im Bestand erhalten.Zum Dingstuhl Pier und Merken gehörten im späten 17. Jahrhundert und im 18. Jahrhundert die Orte Pier, Schophoven, Pommenich, Vilvenich, Merken, Luchem, Lucherberg, Stütgerloch und Jüngersdorf. Als Gemeinden werden in den Akten Pier, Schophoven, Merken, Luchem und Lucherberg bezeichnet die beiden Orte Stütgerloch und Jüngersdorf galten als eine Gemeinde. Während der genannten Zeit bestand das ständige Personal des Dingstuhls aus dem Amtmann, dem Schultheißen, dem Gerichtsschreiber und dem Gerichtsboten. In den größeren Orten gab es Vorstehe, die vom Amtmann ernannt wurden. Sie wurden für vielfältige Aufgaben herangezogen, z. B. Gutachten aller Art wie etwa Hausschätzungen. Sie hatten auch die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden zu organisieren und über diese abzurechnen. Außerdem gab es einen oder mehrere Feldschützen sowie in allen Orten Schützen, denen gewisse Funktionen hinsichtlich der Sicherheit der Orte zukamen. Die Schützen wurden vom Amtmann aus einer ihm vorgelegten Vorschlagsliste ausgewählt. Wenn eine Schöffenstelle durch Tod oder Rücktritt frei wurde, schlugen der Schultheiß und die verbliebenen Schöffen gemeinsam dem Amtmann drei Kandidaten vor, der einen davon auswählte. Die Ernennung von Schultheiß und Amtmann erfolgte durch den Landesherrn bzw. die Landesherrliche Regierung.Zu der Einteilung der Archivalien nachstehend einige Erläuterungen:Feldfrevel und Buschfrevel werden beim Brüchtenverhör verhandelt und abgeurteilt. Soweit sich über solche Frevelsachen Einzelstücke fanden, sind sie unter einem eigenen Stichwort zusammengefasst.Gerichtliche Ladungen und Verfügungen sind unter einem eigenen Stichwort zusammengefasst, soweit sie sich nicht zweifelsfrei an zugehöriger Stelle, z. B. Prozesse, Brüchten, Steuersachen, einordnen ließen.Unter "Statistiken" findet sich manches, was als Hilfsmittel für die Besteuerung der Bevölkerung angefertigt wurde, umgekehrt enthalten die Akten " Steuern und Finanzen", z. B. s.v. "Familientaxe, Kopfsteuer" wichtige bevölkerungsstatistische Angaben.Die Steuern wurden überwiegend von Grundbesitz erhoben. Die landesherrliche Regierung teilte dem Amtmann oder dem Schultheißen den Betrag mit, den der Dingstuhl als Steuer abzuführen hatte. Zu diesem Betrag wurden die Diäten für Amtmann, Schultheiß, Schöffen, Vorsteher sowie andere allgemeine Kosten hinzugerechnet. Der Gesamtbetrag wurde dann auf die Gemeinden des Dingstuhls nach einem festen Schlüssel umgelegt. Bei jeder Steuerumlage wurden diese Berechnungen im "Direktorium repartitionis" festgehalten.Der "Steueranschlag" nennt die Steuerbeträge, die von den Gemeinden von 1, 2, 3, usw. Morgen zu bezahlen waren, jedoch ohne die Namen der Steuerpflichtigen.Mit Hilfe der "Subdivisionszettel", bei denen es sich in Wirklichkeit um mehr oder weniger dicke Bücher handelt, ermittelte man die Höhe der von den einzelnen Grundbesitzern zu entrichtenden Steuern. Die "Subdivisionszettel" enthalten: Vorname und Familienname des Grundbesitzers, Umfang des steuerpflichtigen Besitzes, Höhe der Steuer; dazu in vielen Jahren auch Umfang der Gärten und Hausplätze und Anzahl der von jedem einzelnen Grundbesitzer gehaltenen Pferde und Kühe.Die "Steuer- und Pensionsrechnungen" geben Rechenschaft über die Steuereinnahmen und die damit verbundenen Ausgaben.Da die Obrigkeit natürlich daran interessiert war, den Umfang des Grundbesitzes exakt zu kennen, waren ständig Vermessungen im Gange. Die Akten darüber finden ich unter dem Stichwort "Landmaß".Jeder Grundbesitzer hatte, meist in Abständen von mehreren Jahren, detaillierte Angaben über Umfang und Lage seines Grundbesitzes zu machen. Das sind die sogenannten "Auftuungen". Die Beamten des Dingstuhls haben die so zusammengekommenen, meist nicht datierten Einzelaufstellungen ursprünglich für jeden Ort jahrgangsweise zusammengefasst, doch war diese ursprüngliche Ordnung bei der jetzt vorgenommenen Neuordnung nur noch in Resten intakt. Die Auftuungszettel wurden daher jetzt nach folgendem System geordnet: Auf den meisten Zetteln ist der Ort vermerkt, wohin die Steuern für die aufgeführten Besitzungen abgeführt werden mussten. Der Terminus hierfür in den Akten ist "unter". DA dieser Ort in den meisten Fällen mit dem Ort, wo der Grundbesitz liegt, identisch sein dürfte, wurde in der Verzeichnung der Begriff " in" gewählt. Waren der Ort des Grundbesitzes und der Steuerabgabe verschieden, wurde dies besonders erwähnt. "In" bezeichnet also nicht den Wohnort der betreffenden Person, obwohl es in vielen Fällen zutrifft. Konnte der Wohnort eindeutig ermittelt werden, ist dies mit der Präposition "aus" der Vollständigkeit halber angegeben worden. Nachdem die einzelnen Auftuungen nach Orten zusammengefasst worden sind, erfolgte innerhalb der Orte die alphabetische Ordnung nach dem Personennamen und nur innerhalb der einzelnen Namen die chronologische Ordnung, wo eine solche möglich war. Bei fehlender Datierung wurde lediglich das Jahrhundert (17. bzw. 18. Jh. ) vermerkt. Konnte bei undatierten Zetteln der Zeitpunkt der Auftuung anhand von äußeren Merkmalen (Schriftbild, Tinte, Aufbau) im Vergleich mit datierten Zetteln ermittelt werden, wurde der entsprechenden Jahreszahl "wahrscheinlich" vorangestellt. Erleichtert wurde diese nachträgliche Datierung durch die Tatsache, dass die Mehrzahl der Auftuungen in relativ großen Zeitabständen durchgeführt wurde (1714, 1723, 1743) und so für jeden Auftuungszeitraum typische Kennzeichen festzustellen waren.Diejenigen Auftuungen, die aufgrund fehlender Angaben keinem Ort zugeordnet werden konnten, finden sich ab Nr. 2650 - 2994 alphabetisch geordnet am Schluss der Verzeichnung der Auftuungen. Bei vielen Zetteln ist eine Zuordnung anhand der genannten Personen- und Flurnamen sowie der Größe der Besitzungen mit Sicherheit möglich, würde allerdings über den Rahmen der reinen Verzeichnungs- und Ordnungsarbeit hinausgehen.Flurschäden durch Witterung oder Ungeziefer hatten Ertragseinbußen zur Folge und minderten die Steuerkraft der Bevölkerung, die in solchen Fällen immer um Steuerermäßigungen einkam. Das gleiche gilt für Brandschäden. Die immer wieder erneuerten Aufforderungen zur Ablieferung von Spatzenköpfen und Maulwürfen, die ebenfalls auf Flurschäden hindeuten, wurden bei Nichteinhalten mit Brüchtenstrafen belegt. Die entsprechenden Akten befinden sich bei den Brüchtensachen.Im 17. und 18. Jahrhundert hatte die Bevölkerung häufig unter Truppendurchmärschen und Einquartierungen zu leiden, wobei es unerheblich war, ob es sich um Verbündete oder Feinde des Landesherrn handelte. Weil eine Trennung nach einzelnen Begriffen, z. B. Spanndienste, Fouragelieferungen, Einquartierung, sich nicht durchführen ließ, sind die Akten chronologisch unter "Kriegslasten" geordnet.Die Prozessakten sind nach den Namen der Kontrahenten geordnet. Wenn mehr als zwei Kontrahenten an einem Prozess beteiligt waren, sind diese auch im Verzeichnis aufgeführt. Institute oder Körperschaften sind unter den Orten, in denen sie ihren Sitz hatten, zu finden. Die Prozesse "Fiscus contra N.N." sind chronologisch geordnet.Die Akten des Dingstuhls Pier und Merken sind längst nicht mehr vollständig. Verluste sind schon im 18. Jahrhundert eingetreten. So notiert 1744 der Gerichtsschreiber Johann Adam Schoppen ,dass die ältesten vorhandenen "Steurhebbucheren" (gemeint sind sehr wahrscheinlich die Subdivisionszettel) der Dörfer Pier, Merken, Luchem, Lucherberg und Schophoven von 1692 seien, von Stütgerloch jedoch erst von 1711, weil französische Soldaten die älteren Bücher von Stütgerloch verbrannt hätten. Vieles wird auch im 19. und 20. Jahrhundert durch Unachtsamkeit verloren gegangen sein. Nichtsdestoweniger bietet der Bestand immer noch ein sehr beachtliches Dokumentationsmaterial über einen genau abgegrenzten geschlossenen Raum. So wird es, um nur zwei Beispiele zu nennen, möglich sein, anhand der Auftuungen sämtliche im 18. Jahrhundert im Dingstuhl gebräuchlichen Flurnamen lückenlos zu ermitteln. Die Statistiken, die Auftuungen und die Subdivisionszettel sind wichtiges Material für sozialgeschichtliche Forschungen. Für ein volles Jahrhundert wird man wahrscheinlich die Bevölkerungsentwicklung, die Entwicklung der Viehhaltung, den gesamten steuerpflichtigen Grundbesitz jeder einzelnen Familie und die Sozialstruktur der Bevölkerung des Dingstuhls ermitteln können. Auch in anderer Hinsicht sind die Archivalien von Bedeutung, so enthalten z. B. die Notgedingprotokolle medizinhistorisch interessante Berichte über Besichtigung von plötzlich verstorbenen Personen und über Leichenöffnungen.Manche in den Akten gebräuchlichen Bezeichnungen sind heute nicht mehr ohne weiteres verständlich, daher hier einige Erläuterungen für häufig verwendete Begriffe:Amtsverhör-ProtokolleProtokolle der bei Gericht verhandelten Zivilprozesse.CapitationszettelVerzeichnisse der Haushaltsvorstände, die Kopfsteuer bezahlen müssen, Einteilung in mehrere Klassen.ConsumptionslistenDiese Listen wurden angelegt, um eine Übersicht über die Konsumenten zu erhalten, die mit den vorhanden Getreidevorräten bzw. den erwarteten Ernteerträgen zu ernähren waren. Der Zweck war wohl, die nicht für den Eigenbedarf benötigten Getreidemengen ermitteln zu können. Die Statistiken der Früchtevorräte stehen damit offenbar in Zusammenhang.Die Consumptionslisten sind wirkliche Bevölkerungsstatistiken, angelegt nach folgendem Schema:Namen in einer Spalte: Franz Müller, dessen Frau, Kinder über 10 Jahre, Kinder unter 10 Jahre, Knechte, MägdePersonen Anzahl: 1,1,2,1,2,1Operatio repartitionisAufteilung einer festgelegten Abgabensumme zuzüglich näher aufgeführter Kosten (Hebegelder, "Droiten" für Amtmann, Schultheiß, sonstiges Personal, Botenlohn etc. ) auf die einzelnen Dörfer des Dingstuhls. Es ist nicht vermerkt, ob die Abgabe von Grundbesitz oder als Kopfsteuer oder sonstige Steuer erhoben wird.SteueranschlagListen mit Zahlenreihen, wieviel Steuern von 1, 2, 3 etc. Morgen zu zahlen sind. Die Listen enthalten keine Namen, auch keine Aufteilung in "Einwendige" (= Bewohner des Dingstuhls) und "Ausländische" (= Bewohner außerhalb des Dingstuhls).Wie eingangs erwähnt, war das Dingstuhlarchiv im zweiten Weltkrieg zusammen mit anderen Beständen ausgelagert. Bei der Bergung 1945 konnten nicht alle Bestände säuberlich getrennt werden. So fanden sich jetzt in den Dingstuhlakten Stücke des Stadt-archivs Düren, des Stadtarchivs Nideggen und Nörvenicher Betreffe, die ebenfalls aus dem Stadtarchiv Düren stammen. Umgekehrt ist es nicht auszuschließen, dass in anderen Beständen des Stadt- und Kreisarchivs Düren noch versprengte Stücke des Dingstuhlarchivs auftauchen können.Düren, im Dezember 1980 Hans J. DomstaZahlreiche Akten des 18. und 19. Jhs. aus den Orten des Dingstuhls befinden sich im Privatarchiv von Herrn Franz Marx in Inden (Findbuch vorhanden) 12.12.1983 DoDas Findbuch wurde im Herbst 2017 durch die Firma ArchivInForm GmbH aus Schwielowsee mit Hilfe von Fördermitteln des LVR retrokonvertiert.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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05.11.2025, 2:00 PM CET