Mit Genehmigung Bernhard von Quadt, Herrn zu Landskron, Tomberg, Miel und Oberwinter, vergleichen sich Anna von Aldenrath, Äbtissin zu Schweinheim und der Konvent daselbst einerseits- und die sämtlichen Nachbarn des Dorfes Flamersheim andererseits in Betreff des letztern bisher zugestandenen Weidgangs auf den Benden beim Kloster am Knappsack und an der Seel dahin, dass die Flamersheimer gegen Überlassung von je einer Ruthe breit Landes von allen Grundstücken des Klosters am Flamersheimer Wald zur Erweiterung ihrer an dessen Saum gegen Burgschweinheim zu gelegenen gemeinen Viehtrift auf ihr unverdinklichen Gerechtsam verzichten. Mit dem Flamersheimer Schöffensiegel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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