Name der Stadt, Wappen, Stadtfarben, Siegel
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A 200/4309
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Verfassung. Staatsaufbau und Organe >> Stadt Tübingen und ihre Verfassung
1937-1984
Enthält u.a.:
- Bestands- und Abgabeverzeichnis der Druckstöcke, Siegelstöcke, Metallclichees des Tübinger Stadtwappens 1943-1984
- Entwürfe des Wappens und des Dienstsiegels der Stadt Tübingen 1937-1938
- Ergebnis der schriftlichen Umfrage bei den Mitgliedstädten der Städtegruppe B vom 02.04.1984 -D168/1984- Zur Frage: Wird das Stadtwappen mit Einwilligung oder Duldung der Stadtverwaltung genutzt?
- Ausschnitt aus Kommunalzeitschrift des Gemeindetags Baden-Württemberg Nr. 18/82 wann dürfen Dritte das Gemeindewappen verwenden?
- Schr. des Regierungspräsidiums vom 29.02.1968 betr. Anträge auf Verleihung des Rechts zum Führen von Wappen und Flaggen
- Schr. des Städteverbands Baden-Württemberg vom 07.03.1966 betr. Verwendung von Stadtwappen zu gewerblichen Zwecken
- Tübingen - Geschichte und Gesicht einer alten Stadt - von Stadtarchivdirektor a.D. Prof.Dr. Jürgen Sydow
- Amtliche Kreisbeschreibung Bd. III 1974; Die Stadtgemeinde Tübingen
- Fotografien der Wappen von Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim
- Bestands- und Abgabeverzeichnis der Druckstöcke, Siegelstöcke, Metallclichees des Tübinger Stadtwappens 1943-1984
- Entwürfe des Wappens und des Dienstsiegels der Stadt Tübingen 1937-1938
- Ergebnis der schriftlichen Umfrage bei den Mitgliedstädten der Städtegruppe B vom 02.04.1984 -D168/1984- Zur Frage: Wird das Stadtwappen mit Einwilligung oder Duldung der Stadtverwaltung genutzt?
- Ausschnitt aus Kommunalzeitschrift des Gemeindetags Baden-Württemberg Nr. 18/82 wann dürfen Dritte das Gemeindewappen verwenden?
- Schr. des Regierungspräsidiums vom 29.02.1968 betr. Anträge auf Verleihung des Rechts zum Führen von Wappen und Flaggen
- Schr. des Städteverbands Baden-Württemberg vom 07.03.1966 betr. Verwendung von Stadtwappen zu gewerblichen Zwecken
- Tübingen - Geschichte und Gesicht einer alten Stadt - von Stadtarchivdirektor a.D. Prof.Dr. Jürgen Sydow
- Amtliche Kreisbeschreibung Bd. III 1974; Die Stadtgemeinde Tübingen
- Fotografien der Wappen von Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen und Weilheim
1 Faszikel
Sachakte
Bebenhausen, Wappen
Bühl, Wappen
Hirschau, Wappen
Kilchberg, Wappen
Pfrondorf, Wappen
Unterjesingen, Wappen
Weilheim, Wappen
Bebenhausen, Wappen
Bühl, Wappen
Hirschau, Wappen
Kilchberg, Wappen
Pfrondorf, Wappen
Unterjesingen, Wappen
Weilheim, Wappen
Hagelloch, Wappen
Stadtwappen, Nutzung
Wappen der Stadt Tübingen
Wappen, Bebenhausen
Wappen, Bühl
Wappen, Hagelloch
Wappen, Hirschau
Wappen, Kilchberg
Wappen, Pfrondorf
Wappen, Stadtteile
Wappen, Unterjesingen
Wappen, Weilheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ