Johann, König von Dänemark, quittiert über eine gemeine Landbede, die Prälaten, Ritterschaft und Stände zur Verhütung einer Landesteilung an den König und Herzog hatten gelangen lassen. d.d. Gegeven im Fofftein hundert unde Sövendem Jahre, in den acht tagen der Hilligen drey Könige.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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