Auf die Beifahung des berüchtigten Diebs, Friedrich Schwan von Ebersbach, im Oberamt Göppingen, wird neben den von Stadt und Amt Göppingen ausgesetzten 100 Gulden aus dem Fiskus noch weitere 50 Gulden zugesichert, wovon diejeningen, welche den Deliquenten nicht anders als Tod beibringen können, die Hälfte erhalten

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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