Georg Zimmermann an der Sohlamühle und seine Ehefrau bestätigen, das Erbrecht an der Sohlamühle von Hans Staudenpaur erworben zu haben und verpflichten sich gegenüber ihrem Grundherrn Kloster Gotteszell, das zur Säge gebrachte Holz des Klosters kostenfrei zu schneiden; S: Benedikt Freiberger, Richter zu Gotteszell und Ruhmannsfelden

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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