Protokoll der abgeordneten Kommissäre von Kurbayern (Friedrich Oswald Baron von Mayr; Johann Erhard Neurod; Chr. Seb. Chlingersperg) und dem Hochstift Freising (Franz Andreas Praidlohn; Johann Caspar von Maralt) unter Zuziehung des bayerischen Oberstjägermeisteramts und des Freisinger Pfleggerichts Ismaning wegen Regelung der künftigen Verwuhrung (Schutz- bzw. Staubau gegen Überschwemmungen): Der Rezess vom 13. Dez. 1624 soll im wesentlichen in Kraft bleiben; der Fluss soll ein neues Flussbett erhalten und mit Grenzsäulen am Ufer im Abstand von 1 km versehen werden; die bestehenden Wuhren bleiben stehen, werden aber nicht mehr repariert bis auf die große bayerische Wuhr oberhalb von Freimann, da diese den benachbarten Schwabinger oder Entenbach sowie den Kanal gegen weitere Wassereinbrüche sichert; sollte der Fluss auf der Strecke zwischen der St. Emmeranskirche und Unterföhring dem Freisinger Gebiet wegen jener Wuhr Schaden zufügen, ist das Hochstift berechtigt, selbst gegen vorliegenden Rezess, sich dagegen zu schützen; die Kontrolle der Säulen führen das kurfüstl. Hofbauamt und das Pfleggericht Ismaning jedes Frühjahr durch; S 1: Friedrich Oswald Baron von Mayr; S ": Johann Erhard Neurod; S 3: Chr. Seb. Chlingersperg; S 4: Franz Andreas Praidlohn; S 5: Johann Caspar von Maralt