Edelherr Th. von Valkenburg beurkundet, wie vor ihm in Anwesenheit des Dechanten G. vom Marienstift zu Aachen sowie einiger Kanoniker und Mannen dieses letztere einserseits, und des Edelherrn Th. von Schiene und seines Sohnes Godfried andererseits, dieser letzte mit Zustimmung seiner Gattin Helwigis und deren Mombars (tutonis), des Edelherrn Gerald von Steine den ihm von seinen Eltern Th. und Benedikt abgetretenen Hof Bingenrode mit allem Zubehör dem Marienstift für 300 Mark Sterling (10 Solidi auf die Mark gerechnet) und 300 Mark Aachener Währung verkauft habe, unter Aufhebung des Lehensverhältnisses seitens des Ausstellers zu künftigem allodialfreiem Besitz und gleichzeitiger Übertragung des Patronats der Kirche zu Bingenrode durch Godfried und Helwigis an das Stift. Dieses verpflichtet sich dafür gegen die zustimmenden Eltern, die in die Fraternität der Kirche aufgenommen worden, freiwillig, ihr Gedächtnis nach ihrem Tod besonders feierlich zu begehen, und bei eines jeden Aniversare 1 Mark aus den Einkünften jenes Gutes den Kanonikern zur Ergötzlichkeit zuzuwenden. Der Aussteller versichert außerdem ausdrücklich mit Einwilligung seines Sohnes Walram auf all sein Allodialrecht, Herrlichkeit, Gerichtsbarkeit und Dienste, vorbehaltlich allein des Blutbannes und der höheren (Kriminal) Gerichtsbarkeit. Acta sunt hec presente viro illustri domino Walleravio duce Limburgensi sub tentinuum domino Wirici de Vrenzen, ipcius Th. de Schinne vobilium et Godefridi de Breidenro de milite fidelium nostrorum gerardi de Luggene militis et scabini Aquenses, Johannis de Birkensdorp militis et fidelis Th. nobilis ante dicti etc. Dat. in die nativitatis b. Johannis baptiste anno domini M. C. C. sexagesimo octavo.