Vor Unterschultheiß ("Heckerhen") und Schöffen ("Heintz Gereitschafft", Hans "Eckart", Peter "Krulle", Johannes Wolff, "Hartmanshenne" und "Heintzbecker") zu Rüdesheim ("Rudisheym") verkaufen "Johan Nebel" und seine Ehefrau Grede zu Erbe dem Propst und Kapitel zu Marienthal ("Mergendail") für 140 fl. 7 fl. Zins, fällig auf St. Kilianstag aus folgenden Unterpfändern: 1 1/2 Morgen Weingarten "unden an Ernfels by dem loche" - 1/2 Morgen zinst 1 Drittel, 1 Morgen 6 Viertel Wein dem Erzbischof - (zwischen "Eckel" demSchultheissen zu Assmannshausen ("Haißmanshusen") und "Nyclas Henchin"); 1/2 Morgen Weingarten am großen Stein ("groißen steine"), eigen (zwischen "Herman Leyendecker" und "Roprechts Petern"); 3 Viertel Weingarten an der "Taffeln" - zinsen 9 Pfennig (zwischen "Ingelheymers Wentzen" zu Eibingen ("Ybingen") und "Petern Lingken"); 1 Viertel und 7 Ruten Weingarten, eigen (Angrenzer Johannes zum "Berns" Erben); 3 Viertel Wiesen am "Scheide wege", eigen (zwischen Johannes "Woilff" und "Friderichs Jeckeln"). Aufholung bei Zinsversäumnis von 3 Tagen und 6 Wochen. S. des Gerichts. "Datum uff samptag nhest nach Margarete virginis a.d. M°CCCC°LXXXI°."

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