Joseph Schrade von Grabenstetten, wegen Jagdvergehens - er hatte während des Bauernkriegs dem Wild nachgestellt und Teile eines von seinem Sohn Kaspar Bück geschossenen Rehes angenommen - zu einer Strafe von 10 fl verurteilt, die er hälftig in bar und auf Georgsabend (22. Apr.) dem Forstmeister zu Urach zu bezahlen hat, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne obrigkeitliche Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. - Bürge: Jörg Schrade von Grabenstetten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...