Gotze von Malsch, Pfründner des St. German-Stifts zu Speyer, gibt mit dessen Bewilligung dem Konz Miseback von Zeutern die zu dem ehemaligen Hof des Ritters Konrad von Malmsheim gehörigen Rechte und Güter daselbst um 9 Malter dreierlei Frucht in Erbpacht.