Ev. Pfarrerverein in Westfalen e. V. (Bestand)
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13.85
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.12 Mitarbeitendenverbände
1956-1993
Vorwort1. Informationen zum Evangelischen Pfarr(er)verein in Westfalen1.1. AllgemeinesDer Evangelische Pfarrerverein in Westfalen e.V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Theologinnen und Theologen, die ihren Dienst in der Evangelischen Kirche von Westfalen ausüben oder ausgeübt haben. Er hilft, den Zusammenhalt untereinander zu fördern, gemeinsame theologische Fragen zu erörtern und die Anliegen der Pfarrerschaft bei der Kirchenleitung zu vertreten. Seit dem 13. September 1973 wird der Pfarrerverein als Vertretung der Pfarrer ausdrücklich anerkannt und dessen Vorstand in allen Fragen hinzugezogen, die Rechte und Belange der Pfarrerschaft betreffen, ehe es zu gesetzlichen Festlegungen kommt. Damit hat der Verein die Funktion einer PfarrerInnenvertetung. Er steht seinen Mitgliedern in allen Angele-genheiten rechtlicher oder seelsorgerlicher Art beratend zur Seite. Vom Pfarrerverein herausgegeben werden die "Nachrichten aus dem Evangelischen Pfarrerverein in Westfalen". Er bietet außerdem Studienbeihilfen für kinderreiche Familien an und richtet den jährlichen Pfarrertag aus. Alle Vereinsmitglieder erhalten das "Deutsche Pfarrerblatt" und kostenlos dem Pfarramtskalender. Der Westfälische Pfarrerverein verfügt über eine Ferienwohnung in Wustrow in Mecklenburg.Durch den Vorstand wird die Verbindung zu den Pfarrervereinen der anderen Landeskirchen und zur Pfarrerschaft im europäischen Ausland gepflegt. 1.2. HistorischesAm 17. Juni 1901 fand in Dortmund die Gründung des Westfälischen Pfarrervereins statt. Zu diesem Zeitpunkt gab es in den anderen Landeskirchen bereits zahlreiche Pfarrervereine. Die Kirchenbehörden verfolgten diese Entwicklung zunächst mit Misstrauen, das aber später einer vertrauensvollen Zusammenarbeit wich. Gründe für die Vereinsgründung waren der Wunsch der Pfarrerschaft nach mehr Gemeinschaft untereinander, die Notwendigkeit, Probleme des Pfarrerstandes im Blick auf die materielle und soziale Sicherung zu lösen und die theologische Weiterarbeit zu fördern. Am 18. Juni 1934 schloss sich der Evangelische Pfarrerverein in Westfalen der Bekenntnissynode an. Zu den Pfarrertagen während der Zeit des Kirchenkampfes konnten etliche Pfarrer nicht kommen, weil sie Rede- oder Reiseverbot hatten. Am Schluss des Zweiten Weltkrieges war es nicht mehr möglich, Pfarrertage durchzufüh-ren, da sie von der Gestapo verboten wurden. Über den Evangelischen Pfarrerverein in Westfalen nach 1945 schreibt Karl-Friedrich Wiggermann resümierend in der Festschrift zum 100jährigen Jubiläum: "Die Geschichte des Pfarrvereins ist mehr als eine bloße Vereinsgeschichte, mehr auch als eine Geschichte des Vorstandes und seiner Beschlüsse. ...Sie bestand und besteht z.B. in finanziellen Hilfen in Notfällen, in theologischer und seelsorgerlicher Begleitung bei Krisen, in Gesprächen mit der Kirchenleitung." (Wiggermann, a.a.O. S. 11) Dabei führte der Weg des Vereins "von der Standesvereinigung über die ge-schwisterliche Gemeinschaft im Kirchenkampf - beide Elemente bleiben stets erhal-ten - zur Pfarrervertretung der Theologinnen und Theologen in der Evangelischen Kirche von Westfalen. ... Der Pfarrverein schafft ein Podium, um wichtige Fragen in der Kirche zu artikulieren." (Wiggermann, a.a.O. S. 128)1.3. Literatur: Wiggermann, Karl-Friedrich: "Impulse. 100 Jahre Evangelischer Pfarrverein - Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen", Münster 2001, 172 S."Fünfzig Jahre evangelischer Pfarrerverein für die Provinz Westfalen 1901/1951", Bielefeld, 1951, S. 32 - 49 in: Nachrichten aus dem Evangelischen Pfarrerverein für die Provinz Westfalen, Nr. 2 und 3/Jubiläumsnummer/19512. Informationen zu FindbuchBei den hier geordneten und verzeichneten 80 Akteneinheiten handelt es sich um Aktenabgaben der Pfarrer Lohmann (Vorsitzender von 1985 - 1998), Fortmann und Elbert. Die Akten geben einen Einblick in die Tätigkeiten des Vereins und seiner Bezüge zu anderen Pfarrvereinen, insbesondere zum Evangelischen Pfarrverein in Deutschland. Von dem vom Verein herausgegeben Periodika sind sowohl Ausgaben der "Nachrichten aus dem Evangelischen Pfarrerverein für die Provinz Westfalen" als auch der "Nachrichten aus dem Evangelischen Pfarrerverein in Westfalen" enthalten, allerdings nur unvollständig. Der Titel der Akten, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Die 80 Aktennummern des Bestandes sind fortlaufend vergeben worden und bilden zugleich die endgültigen Aktenummern. Sie sind links neben dem Aktentitel zu finden. Ganz rechts im Findbuch ist die jeweilige Laufzeit der Akte angegeben. Dieser Bestand hat eine Gesamtlaufzeit von [1903]1956 - 1993. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.85 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Der Bestand verbleibt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ