Georg, Propst zu Baumburg (1) und Ritter Gilg von Münchaw (2) zu Münchaw, Pfleger zu Wasserburg (3), neben Herzog Wolfgang Vormünder Herzog Wilhelms [IV.] von Bayern, bestätigen, im Namen ihrer Herren im Streitfall zwischen Dompropst Rudolf von Salzburg und Jörig Ambringer zu Commisarien gesetzt worden zu sein. Nach einer Anhörung beider Parteien haben sie folgenden gütlichen Vergleich geschlossen: Ambringer hat dem Dompropst für alle Forderungen aus seiner Verwaltung der vier Ämter Grabenstat (4), Miesenpach (5), Obing (6) und Hurtzing (7) 140 rheinische Gulden zu zahlen, dagegen sollen dem Ambringer die noch ausstehenden Zinsen der Zinsleute angerechnet werden. Sollte man durch schriftliche Abrechnungen nachweisen können, dass die Einnahmen aus den Zinsen und Gülten höher oder niedriger waren, ist dies auf die 140 Gulden anzurechnen.
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Georg, Propst zu Baumburg (1) und Ritter Gilg von Münchaw (2) zu Münchaw, Pfleger zu Wasserburg (3), neben Herzog Wolfgang Vormünder Herzog Wilhelms [IV.] von Bayern, bestätigen, im Namen ihrer Herren im Streitfall zwischen Dompropst Rudolf von Salzburg und Jörig Ambringer zu Commisarien gesetzt worden zu sein. Nach einer Anhörung beider Parteien haben sie folgenden gütlichen Vergleich geschlossen: Ambringer hat dem Dompropst für alle Forderungen aus seiner Verwaltung der vier Ämter Grabenstat (4), Miesenpach (5), Obing (6) und Hurtzing (7) 140 rheinische Gulden zu zahlen, dagegen sollen dem Ambringer die noch ausstehenden Zinsen der Zinsleute angerechnet werden. Sollte man durch schriftliche Abrechnungen nachweisen können, dass die Einnahmen aus den Zinsen und Gülten höher oder niedriger waren, ist dies auf die 140 Gulden anzurechnen.
Domkapitel Salzburg Urkunden, BayHStA, Domkapitel Salzburg Urkunden 256/a
HU Salzburg 570a
Domkapitel Salzburg Urkunden
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1508 August 5
Fußnoten:
1) Baumburg (Gde. Altenmarkt a. d. Alz, Lkr. Traunstein)
2) Münchau
3) Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
4) Grabenstätt (Lkr. Traunstein)
5) Miesenbach, salzburgisches Amt südlich von Siegsdorf (Lkr. Traunstein)
6) Obing (Lkr. Traunstein)
7) Hörzing (Gde. Traunwalchen, Lkr. Traunstein)
1) Baumburg (Gde. Altenmarkt a. d. Alz, Lkr. Traunstein)
2) Münchau
3) Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
4) Grabenstätt (Lkr. Traunstein)
5) Miesenbach, salzburgisches Amt südlich von Siegsdorf (Lkr. Traunstein)
6) Obing (Lkr. Traunstein)
7) Hörzing (Gde. Traunwalchen, Lkr. Traunstein)
Domkapitel Salzburg Urkunden
Urkunden
ger
Sprache: dt.
Originaldatierung: Sannd Oswalds tag 1508
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1508
Monat: 8
Tag: 5
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1513 V 17 = Nr. 261
Originaldatierung: Sannd Oswalds tag 1508
Unternummer: a
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1508
Monat: 8
Tag: 5
Äußere Beschreibung: Insert in Urk. v. 1513 V 17 = Nr. 261
Ambringer: Georg
Münchaw: Gilg von, zu Münchaw, Ritter, Pfleger, Wasserburg
Bayern: Wolfgang, Herzog von
Bayern: Wilhelm IV., Herzog von
Baumburg (Gde. Altenmarkt a. d. Alz, Lkr. Traunstein), Stift: Pröpste\ Georg
Münchaw (wo ?)
Wasserburg (Lkr. Rosenheim)
Grabenstätt (Lkr. Traunstein): Amt
Miesenbach, salzburgisches Amt südlich von Siegsdorf (Lkr. Traunstein): Amt
Obing (Lkr. Traunstein): Amt
Hörzing (Gde. Traunwalchen, Lkr. Traunstein): Amt
Salzburg (krfr.St., Salzburg, A), Domkapitel: Pröpste\ Rudolf
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:30 MESZ
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