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Berufungssache des M. Herman Picker und des Goddert Günneman als Vormünder des Christian Kötter, Beklagter ./. Mette Schencking, Witwe Travelman zu Nevekinckhoff, Klägerin. Der Pflegesohn der Beklagten ist der Sohn des Berndt Kötter junior und Enkel des Berndt Kötter senior. Letzterer war Eigenhöriger der Klägerin; sein Nachlass ist dieser durch ein Erbgericht zugesprochen. Klägerin verlangt Herausgabe von Geld, das dazu gehört.

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Stadtarchiv Münster
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