Vertrag zwischen Dekan und Kapitel des Stifts Comburg einer- sowie Stättmeister und Rat der Stadt Hall andererseits unter Genehmigung des Bischofs Melchior von Würzburg über nachfolgende Punkte: 1) Bannwein zu Tüngental und Tullau; 2) vogteiliche Obrigkeit zu Tullau; 3) fraischliche Obrigkeit zu Tüngental; 4) Stellung der flüchtigen Untertanen; 5) Keltern zu Tullau; 6) Kelterknechte und derselben Pflicht; 7) Kleines Waidwerk und Hetzen im Rosengarten; 8) Meßner und Heiligen-Rechnung zu Tüngental; 9) Pfründhäuser zu Hall; 10) Salzzehnt zu Hall, von den Salzpfannen; 11) kleiner Zehnt bei der Stadt Hall; 12) limpurgischer Schloßzehnt; 13) Befreiung des Comburger Hauses zu Hall vom Ungeld; 14) Machung von Heg und Schläg durch die comburgischen Untertanen sowie Bezahlung des Grabengeldes und Gebot der Nacheile; 15) Untergang zu Hessental; 16) Untergang zu Gelbingen; 17) Brunnen zu Hessental; 18) Ausschreibung der Ganerbentage; 19) Hochzeit-Haltung auf dem Lande

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...