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König Maximilian I. belehnt die Markgrafen Johann und Friedrich zu Brandenburg, Gebrüder, mit ihren Fürstentümern, Land und Leuten, Rechten, Freiheiten, Landgericht, Erzbergwerken, Wildbannen, Zöllen und Pfandschaften mit Widerrufung aller von anderen dagegen herausgebrachten Freiheiten. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg
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