Vor dem Notar Johannes Gerke, welchen die Prioren Bernhard von Böddeken und Johannes von Dalheim gegen gewisse ihnen angesonnene, den von den Vorgängern von Papst Sixtus IV. und den Konzilen von Konstanz und Basel erteilten Privilegien zuwiderlaufende Leistungen Appelationen einzulegen beim Papst Sixtus und dem Erzbischof von Mainz.