Vor den Schöffen zu Holzheim (Holtheim) (wie Nr. 59) erläßt Evert Müller zu Eppinghoven mit Zustimmung seines Bruders Heinrich in dem Garden dem Kloster Eppinghoven die Schuld, welche eran die Äbtissin Gertrud zu fordern gehabt, unter Ausbedingung lebenslänglicher Aufnahme und Versorgung, gleich einem Konventbruder, im Kloster sowie ferner seines Begräbnisses und Begängnisses daselbst, wogegen er sein sämtliches Mobiliar dem Konvent vermacht. Mit Schöffensiegel

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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