Militärfiskalisches Grundeigentum, Streitsachen mit der Stadt, Erwerb und Umtausch
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B 09. 01.13
B XX 3
B 09. Militärangelegenheiten Militärangelegenheiten
Militärangelegenheiten >> Militärangelegenheiten
1809-1929
Enthält: u.a.
··Kaufvertrag zwischen der Stadt Saarlouis und dem Militärfiskus über den Erwerb des Festungsgeländes durch die Kommune vom 11.08.1893, beurkundet von dem Saarlouiser Notar Viktor Hofstadt
·Publicandum über die Konkurrenz und Verpflichtung der Civil-Autoritäten und Kommunen in den Festungen und deren Bezirken bei entstehender Einschließung oder Belagerung (Erlass Friedrich Wilhelm III. von 1809)
·vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Saarlouis und dem Militärfiskus betreffend den Unterhalt bestimmter Straßen und Plätze, Zugänglichkeit ders. etc.
·Gerichtsentscheidungen die Nutzung von Wegen auf dem Gelände des Militärfiskus durch die Saarlouiser Bevölkerung betreffend
·Plan von Saarlouis nach einer Aufnahme im Jahre 1790; vom Platzingenieur Fischer 1853 überarbeitet, kopiert im Juni 1888 durch Wallmeister Weidling: Farblich hervorgehoben militärische Bauten, Straßen und Plätze im Unterhalt der Kommune sowie der verschiedenen Fonds des Militärfiskus (Chaussee-Baufond, Servis-Fond etc.)
·Erlaubnisse für Händler, Schausteller und dgl. sich auf dem Großen Markt vor der Kommandantur zu platzieren; Lagerung von Baumaterialien ebd. etc.
·Bau einer Wohnung für den Wallmeister im Garten hinter der Kommandantur
·Lageplan von Saarlouis im Maßstab 1:2500 betreffend Gebietstausch zwischen Militärfiskus und Stadt, u. a. Großer Markt, Fläche zwischen den Bastionen I und II, Fläche vor Ravelin I etc. (1898)
·Situationsplan über die Lage des fiskalischen Terrains auf Choisy und des Stadtgartens (1901, Maßstab 1:2500)
·Korrespondenzen zwischen Stadt und Intendantur des VIII. Armeekorps betr. Anlage und Ausbau Exerzierplatz Keibel
··Kaufvertrag zwischen der Stadt Saarlouis und dem Militärfiskus über den Erwerb des Festungsgeländes durch die Kommune vom 11.08.1893, beurkundet von dem Saarlouiser Notar Viktor Hofstadt
·Publicandum über die Konkurrenz und Verpflichtung der Civil-Autoritäten und Kommunen in den Festungen und deren Bezirken bei entstehender Einschließung oder Belagerung (Erlass Friedrich Wilhelm III. von 1809)
·vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Saarlouis und dem Militärfiskus betreffend den Unterhalt bestimmter Straßen und Plätze, Zugänglichkeit ders. etc.
·Gerichtsentscheidungen die Nutzung von Wegen auf dem Gelände des Militärfiskus durch die Saarlouiser Bevölkerung betreffend
·Plan von Saarlouis nach einer Aufnahme im Jahre 1790; vom Platzingenieur Fischer 1853 überarbeitet, kopiert im Juni 1888 durch Wallmeister Weidling: Farblich hervorgehoben militärische Bauten, Straßen und Plätze im Unterhalt der Kommune sowie der verschiedenen Fonds des Militärfiskus (Chaussee-Baufond, Servis-Fond etc.)
·Erlaubnisse für Händler, Schausteller und dgl. sich auf dem Großen Markt vor der Kommandantur zu platzieren; Lagerung von Baumaterialien ebd. etc.
·Bau einer Wohnung für den Wallmeister im Garten hinter der Kommandantur
·Lageplan von Saarlouis im Maßstab 1:2500 betreffend Gebietstausch zwischen Militärfiskus und Stadt, u. a. Großer Markt, Fläche zwischen den Bastionen I und II, Fläche vor Ravelin I etc. (1898)
·Situationsplan über die Lage des fiskalischen Terrains auf Choisy und des Stadtgartens (1901, Maßstab 1:2500)
·Korrespondenzen zwischen Stadt und Intendantur des VIII. Armeekorps betr. Anlage und Ausbau Exerzierplatz Keibel
Bürgermeisteramt Saarlouis (bis 1945)
Akte
Standort: Kaserne VI, Schrank S061
Rechtsstatus: Eigentum
Wild, Edmund (1885-1894), Kommandant der Festung Saarlouis; Generalmajor
Hofstadt, Viktor, Notar in Saarlouis
Köppen, Wilhelm Heinrich (1872-1879), Generalmajor und Kommandant der Festung Saarlouis
Fischer (1850-1854), Hauptmann; Platzingenieur der Festung Saarlouis
Sichart von Sichartshoff, Alexander Eberhard (1881-1885), Generalmajor; Kommandant der Festung Saarlouis
Hofstadt (Hoffstadt), Viktor, Notar in Saarlouis
Saarlouis
01. Festung Saarlouis / Garnison Saarlouis
Exerzierplatz Keibel
Militär
Festung
Exerzierplatz
Lageplan
Grundstück
Vertrag
Kaufvertrag
Pachtvertrag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ