Kurfürst Philipp von der Pfalz vermerkt, dass er in seinem Fürstentum und Land zu Bayern [= Oberpfalz] eine Schatzung des 20. Pfennigs vernanlasst hat. Dazu hat sein Oheim, Bischof Philipp von Bamberg, seine freundschaftliche Einwilligung erteilt, da die Stadt Eigentum des Bischofs und des Hochstifts Bamberg ist, aber derzeit an den Pfalzgrafen verpfändet ist. Diese Einwilligung tut den Besitzverhältnissen keinen Abbruch.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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