Johann [I. von Egloffstein], Bischof von Würzburg, Dekan Nikolaus von Malkes (Malkos) und das Domkapitel des Bistums Würzburg bekunden, dass sie s...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1401-1410
1401 Juli 12
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide Siegel beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist zu Wirczburg am Dinstage nach Kiliani anno Domini millesimo quadringentesimoprimo
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Egloffstein], Bischof von Würzburg, Dekan Nikolaus von Malkes (Malkos) und das Domkapitel des Bistums Würzburg bekunden, dass sie sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda zum Frieden und Nutzen beider Parteien wegen der Burg Kilianstein, genannt Sodenberg, geeinigt haben. Abt Johann verpflichtet sich, die Burg Kilianstein vor dem nächsten Jakobstag [1401 Juli 25] auf eigene Kosten schleifen und bis auf die Grundfesten zerstören zu lassen. Bischof Johann hat das Recht, dies zu überprüfen. Dafür gelobt er für sich, seine Nachfolger und das Domkapitel von Würzburg, diesen Berg nie wieder befestigen zu lassen, außer Abt Johann, seine Nachfolger und das Kloster Fulda stimmen dem zu. Dies gilt auch umgekehrt für die Fuldaer Seite. Die Würzburger Seite soll mit Unterstützung der Fuldaer auch verhindern, dass andere Personen diesen Berg bebauen oder befestigen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Würzburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [I. von Egloffstein], Bischof von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel von Würzburg
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann [I. von Egloffstein], Bischof von Würzburg, Dekan Nikolaus von Malkes (Malkos) und das Domkapitel des Bistums Würzburg bekunden, dass sie sich mit Johann [von Merlau], Abt von Fulda, und dem Konvent von Fulda zum Frieden und Nutzen beider Parteien wegen der Burg Kilianstein, genannt Sodenberg, geeinigt haben. Abt Johann verpflichtet sich, die Burg Kilianstein vor dem nächsten Jakobstag [1401 Juli 25] auf eigene Kosten schleifen und bis auf die Grundfesten zerstören zu lassen. Bischof Johann hat das Recht, dies zu überprüfen. Dafür gelobt er für sich, seine Nachfolger und das Domkapitel von Würzburg, diesen Berg nie wieder befestigen zu lassen, außer Abt Johann, seine Nachfolger und das Kloster Fulda stimmen dem zu. Dies gilt auch umgekehrt für die Fuldaer Seite. Die Würzburger Seite soll mit Unterstützung der Fuldaer auch verhindern, dass andere Personen diesen Berg bebauen oder befestigen. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Würzburg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann [I. von Egloffstein], Bischof von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Siegler: Domkapitel von Würzburg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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