Vor Johan esselinck, Richter in der Stadt Münster, verlangt Christopher Gerkendorp von Berndt Botell, der feindlicher Handlungen gegen den Domherrn Berndt van Munster angeklagt ist, auszusagen, wer ihm mit Rat und Tat bei seinen Handlungen beigestanden habe. Berndt Botell sagt aus, daß Christopher Gerckendorp von seinen Handlungen weder gewußt noch mit Rat und Tat dabeigewesen sei. Er habe Gerckendorp nur einmal im Bierkrug getroffen und gemeint, er sei ein Bürger von Münster gewesen, bevor die Wirtin ihn beim Namen nannte. Als er gehen wollte, habe er Gerckendorp gefragt, ob er mit ihm gehen wolle. Dieser habe aber abgelehnt. Der Richter siegelt. Zeugen: Johan Schchenckell (!) und Jasper Rockener. Unterschrift des Notars Conradus Bokelman. am gudenstage nha Divisionis apostolorum

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner