Bürgermeister und Räte der Stadt Lemgo beurkunden eine Stiftung des Domvikars zu Lübeck und Hamburg, Johann Prott, eines Lemgoer Bürgers Kind. Den Vollzug der Stiftung haben Bürgermeister und Rat der Stadt übernommen; Sie quittieren den Empfang des Stiftungskapitals in Höhe von 250 rh. Gfl. Die Zinsen des Kapitals in Höhe von 12 Gfl. gehen an Cordt Piper und dessen Frau Gerdrude - Johann Protts Stiefvater und leibl. Mutter - solange alle drei Personen am Leben sind. Nach ihrem Tode jedoch sollen die 12 Gfl. einem armen Lemgoer Clericus zur Förderung seines Schulbesuchs oder einem armen Bürgermädchen, das unbescholten sein muß, zu ihrer ehelichen Bestattung zugesprochen werden; Bürgermeister und Rat der Stadt werden die Stipendiaten unparteilich, nach ihrer Bedürftigkeit aussuchen, wobei allerdings Verwandte des Stifters in jedem Falle den Vorzug haben. Außerdem wird darauf zu achten sein, daß bei Ablösung der Rente das Kapital sogleich wieder auf jährliche Zinsen angelegt wird. Sollte Herr Johann seinen Eltern oder sonst jemand in Lemgo testamentarisch etwas vermachen, so wollen die von Lemgo seinen Testamentarien Schutz und Hilfe gegen unrechte Gewalt gewähren. Der Stifter hat sein Einverständnis gegeben, daß der Rat die Stiftung später auch zu anderen christlichen Zwecken verwenden darf. Siegelankündigung: Aussteller. Gegeven na Christi unszes hern gebort als men schreiff duszent vyffhundert un vertich iar am sonnavende des elfften dages septembris.
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Bürgermeister und Räte der Stadt Lemgo beurkunden eine Stiftung des Domvikars zu Lübeck und Hamburg, Johann Prott, eines Lemgoer Bürgers Kind. Den Vollzug der Stiftung haben Bürgermeister und Rat der Stadt übernommen; Sie quittieren den Empfang des Stiftungskapitals in Höhe von 250 rh. Gfl. Die Zinsen des Kapitals in Höhe von 12 Gfl. gehen an Cordt Piper und dessen Frau Gerdrude - Johann Protts Stiefvater und leibl. Mutter - solange alle drei Personen am Leben sind. Nach ihrem Tode jedoch sollen die 12 Gfl. einem armen Lemgoer Clericus zur Förderung seines Schulbesuchs oder einem armen Bürgermädchen, das unbescholten sein muß, zu ihrer ehelichen Bestattung zugesprochen werden; Bürgermeister und Rat der Stadt werden die Stipendiaten unparteilich, nach ihrer Bedürftigkeit aussuchen, wobei allerdings Verwandte des Stifters in jedem Falle den Vorzug haben. Außerdem wird darauf zu achten sein, daß bei Ablösung der Rente das Kapital sogleich wieder auf jährliche Zinsen angelegt wird. Sollte Herr Johann seinen Eltern oder sonst jemand in Lemgo testamentarisch etwas vermachen, so wollen die von Lemgo seinen Testamentarien Schutz und Hilfe gegen unrechte Gewalt gewähren. Der Stifter hat sein Einverständnis gegeben, daß der Rat die Stiftung später auch zu anderen christlichen Zwecken verwenden darf. Siegelankündigung: Aussteller. Gegeven na Christi unszes hern gebort als men schreiff duszent vyffhundert un vertich iar am sonnavende des elfften dages septembris.
01.01.01 U, U_1025
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1501 - 1550
1540.09.11
Schlagwort: Geistl. Stiftungen u. Schenkungen
Darin: Siehe U 1024
Enthält: Ausf., Perg., nddt., angeh. Siegel ab, Hoppe (Regest), Transkription Schacht
Darin: Siehe U 1024
Enthält: Ausf., Perg., nddt., angeh. Siegel ab, Hoppe (Regest), Transkription Schacht
Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt)
Archivale
Aussteller: Urkundenaussteller: Bürgermeister und Rat der Stadt Lemgo
250
Ablösung
Aussteller
Bedürftigkeit
Bestattung
Bürgermädchen
Bürgermeister
Bürgers
Christi
Clericus
Cordt
Domvikars
Einverständnis
Eltern
Empfang
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Förderung
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Stiefvater
Stifter
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Stiftung
Stiftungskapitals
Stipendiaten
Testamentarien
Tode
Verwandte
Vollzug
Vorzug
Zinsen
Zwecken
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:28 MEZ
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