Dietrich Abt, Heinrich Prior und der Konvent des Kl. Hasungen bekunden, dass sie von den Priestern Heinrich des Wysen von Kassel (Cassele) und Har...
Vollständigen Titel anzeigen
Urk. 27, 240
Urk. 27, A II, Kloster Hasungen
Urk. 27 Kloster Hasungen - [ehemals: A II]
Kloster Hasungen - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1343 November 05
Ausf., Perg., nur das spitzovale Siegel des Abts hängt noch wohl erhalten an: Die Apostel Paulus und Petrus, darunter ein anbetender Abt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Sub a. dom. inc. 1343 quarta feria post festum Omnium sanctorum.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich Abt, Heinrich Prior und der Konvent des Kl. Hasungen bekunden, dass sie von den Priestern Heinrich des Wysen von Kassel (Cassele) und Hartmann von Wolfhagen (-hayn) als Testamentsvollstreckern des verstorb. Joh. v. Helfenberg 12 Mark reinen Silbers und 12 Mark schwerer Pfenn. Wolfhager Währung empfangen haben, die Johann mit Zustimmung seiner Brüder Friedrich, Werner und Rudolf zu seinem, seiner Brüder und Eltern Seelenheil gestiftet habe. Es sollten darauf Zinse von 4 Mark Pfenn. erworben werden und bis das geschehen aus den 4 Ämtern der Kellerei, Kämmerei, Spenden- und Kornamt jährlich je 1 Mark zu Michaelis dem Meister des Krankenhauses gegeben werden. Dieser sollte daraus einen Altar zu Ehren des heil. Martin im Kloster erbauen und für diesen 3 Mark jährlich geben. Solange Friedr. v. Helfenberg Friedrichs Sohn, Konventual zu Hasungen, noch nicht Priester geworden, solle er 2 Mark davon erhalten, wenn er aber Priester geworden, ihm der Altar und die 3 Mrk übergeben werden. Falls er hier seine Pflicht nicht erfülle und auf 2 und 3 malige Mahnung sich nicht füge, möge der Abt den Altar und die 3 Mark einem andern geeigneten Priester übergeben, ebenso nach Friedrichs Tode, doch solle später, wenn einer v. Helfenberg im Kloster sei, dieser vorzugsweise bedacht werden. Die 4. Mark aber soll der täglichen Frühmesse des Kreuzaltars zum Jahrgedächtnis des Stifters zufallen. Wenn das Kloster diese Zinse gegen diese Bestimmungen verwenden wolle und auf Mahnung binnen 6 Monaten sich nicht fügen werde, sollen die v. Helfenberg berechtigt sein die Zinsen anders wohin zu kirchlichem Gebrauch zu bestimmen, wohin sie das Kloster nach weiteren 6 Monaten abzugeben habe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dietrich Abt, Heinrich Prior und der Konvent des Kl. Hasungen bekunden, dass sie von den Priestern Heinrich des Wysen von Kassel (Cassele) und Hartmann von Wolfhagen (-hayn) als Testamentsvollstreckern des verstorb. Joh. v. Helfenberg 12 Mark reinen Silbers und 12 Mark schwerer Pfenn. Wolfhager Währung empfangen haben, die Johann mit Zustimmung seiner Brüder Friedrich, Werner und Rudolf zu seinem, seiner Brüder und Eltern Seelenheil gestiftet habe. Es sollten darauf Zinse von 4 Mark Pfenn. erworben werden und bis das geschehen aus den 4 Ämtern der Kellerei, Kämmerei, Spenden- und Kornamt jährlich je 1 Mark zu Michaelis dem Meister des Krankenhauses gegeben werden. Dieser sollte daraus einen Altar zu Ehren des heil. Martin im Kloster erbauen und für diesen 3 Mark jährlich geben. Solange Friedr. v. Helfenberg Friedrichs Sohn, Konventual zu Hasungen, noch nicht Priester geworden, solle er 2 Mark davon erhalten, wenn er aber Priester geworden, ihm der Altar und die 3 Mrk übergeben werden. Falls er hier seine Pflicht nicht erfülle und auf 2 und 3 malige Mahnung sich nicht füge, möge der Abt den Altar und die 3 Mark einem andern geeigneten Priester übergeben, ebenso nach Friedrichs Tode, doch solle später, wenn einer v. Helfenberg im Kloster sei, dieser vorzugsweise bedacht werden. Die 4. Mark aber soll der täglichen Frühmesse des Kreuzaltars zum Jahrgedächtnis des Stifters zufallen. Wenn das Kloster diese Zinse gegen diese Bestimmungen verwenden wolle und auf Mahnung binnen 6 Monaten sich nicht fügen werde, sollen die v. Helfenberg berechtigt sein die Zinsen anders wohin zu kirchlichem Gebrauch zu bestimmen, wohin sie das Kloster nach weiteren 6 Monaten abzugeben habe.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ