Markgraf Ludwig [der Ältere] von Brandenburg übereignet für sich und seine Brüder Rat und Bürgern der Stadt Rathenow die Mühle samt Flutrinne vor der Stadt für eine Pacht von 50 Stück Geldes, untersagt den Bau weiterer Mühlen und gewährt die Holzungsgerechtigkeit für die Unterhaltung der Mühlen.