Privileg Kaiser Rudolfs II. für die Kessler im Oberland und in Schwaben
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E 5/40 Nr. 28
E 5/40 Kupferschmiede
Kupferschmiede
27.08.1578
Enthält:
Vidimus (10. Mär. 1581) der Reichsstadt Isny eines Privilegs Rudolfs II. für die Kessler in Teilen Schwabens, Tirols und der Eidgenossenschaft zur Bestätigung ihrer alten Freiheiten: Beschränkung des Zugangs zum Handwerk auf die Söhne der Handwerker bei Strafe an Leib und Gut; die Zulassung zum Handwerk obliegt im genannten Gebiet den Grafen von Königsegg [wohl als Landvögte von Oberschwaben], die auf die Zustimmung der Mitglieder angewiesen sind; die Kessler sind berechtigt, säumige Schuldner zu pfänden; die Kessler schulden dem Grafen von Königsegg 6 d p.a. und haben ihm bei Bedarf 40 Tage lang zu dienen [wohl Kriegsdienst], d.d. 27. Aug. 1578.
Vidimus (10. Mär. 1581) der Reichsstadt Isny eines Privilegs Rudolfs II. für die Kessler in Teilen Schwabens, Tirols und der Eidgenossenschaft zur Bestätigung ihrer alten Freiheiten: Beschränkung des Zugangs zum Handwerk auf die Söhne der Handwerker bei Strafe an Leib und Gut; die Zulassung zum Handwerk obliegt im genannten Gebiet den Grafen von Königsegg [wohl als Landvögte von Oberschwaben], die auf die Zustimmung der Mitglieder angewiesen sind; die Kessler sind berechtigt, säumige Schuldner zu pfänden; die Kessler schulden dem Grafen von Königsegg 6 d p.a. und haben ihm bei Bedarf 40 Tage lang zu dienen [wohl Kriegsdienst], d.d. 27. Aug. 1578.
Umfang/Beschreibung: 1 St.
Archivale
Indexbegriff Person: Königsegg (Grafen)
Indexbegriff Person: Rudolf II. (dt. Ks)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Privilegien
Indexbegriff Person: Rudolf II. (dt. Ks)
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Privilegien
Eidgenossenschaft
Isny
Oberschwaben
Schwaben
Tirol
Kupferschmiede
Kupferschmiedehandwerk
Pfändung
Kriegsdienst
Privileg
Vidimus
Kessler
Freiheiten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.06.2025, 13:01 MESZ