Der Dechant der Kirche von Ramsloh (Ramesloen), Nachfolger des Heinrich, beide vom apostolischen Stuhl ernannte Richter, befiehlt, nachdem Rabodo Schele (ergänzt nach Urkunde 1364 Juli 26 (Nr. 24)) und seiner Komplizen, die gegen Bernhard Degenhardi, Priester in der Diözese Verden, Gewalt ausgeübt hatten, und diese exkommuniziert wurden, und nachdem Degenhardi Einspruch erhoben hatte, dass angeblich der Dechant der Kirche zu Lübbecker den Leichnam des Rabodo kirchlich beerdigt hatte, man solle den Leichnam innerhalb von 15 Tagen exhumieren, um ihn von den Gläubigen zu trennen. Offensichtlich verlangt er, wohl laut inserierter Urkunde (von deren Datum nur noch erkennbar: M CCC quinqua), eine durch Brief und Siegel beglaubigte Stellungnahme oder Bestätigung der Erfüllung seines Befehls. Dann sollen die Vorwürfe oder Strafandrohungen gegen den Dechanten und die Geistlichen in Lübbecke zurückgenommen werden. Siegelankündigung des Richters. Datumsrest: CCCLXmo in octavo Epyphanie.