Nikolaus Scherers, Bürger zu Höxter, verkauft die ihm von verschiedenen Seiten zugefallenen drei Teile am Gericht zu Höxter an den Kanoniker Johann Peters zu Höxter und lässt diese Urkunde mit besiegeln durch den geistlichen Richter Johann Rodestücken und den weltlichen Richter Nolte Helmborts zu Höxter.