Propst Karl von Bibra (Bybra), Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldin-) verkaufen auf Wiederkauf der Siechenmeisterin ihres Klosters ein Malter Hafer, ein Pfund Heller, zwei Michaelshühner, ein Schönbrot von vier Schilling zu Weihnachten, ein Fastnachtshuhn und ein Schock Eier zu Ostern jährlicher Gülte aus dem Gut, das jetzt Dietrich (Dytzel) Phoste innehat, sowie ein Malter Hafer aus dem Gut, in dem Heinrich (Heintz) Nefe der Junge sitzt, gelegen im Dorf Allendorf; die Gülte ist der Siechenmeisterin an den genannten Terminen zu zahlen. Dafür hat Jutta von Bernshausen (Berldishusen) ihnen 30 Pfund Heller Salzunger (Saltz-) Währung gezahlt. Ein Rückkauf ist jederzeit vor Walpurgis möglich; danach ist die Gülte für das jeweilige Jahr verfallen. Es siegeln (1) Propst und (2) Konvent.

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Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
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