Georg Klöckler, Verwalter des Landrichteramts in Schwaben, beurkundet Urteil des Landgerichts Ravensburg in Sachen Paul Schmidheusler von Hafmahäusern (Haffenheuser=Annahäusern) gegen Thoman Hanser im Luß, Anna Pfleghärin und Ursula Rayin wegen rückständiger Zehntzahlung. Die Beklagten wollen den Zehnten von den Gütern, die mit dem Pflug bearbeitet werden, entrichten, gemäß Landsbrauch aber nicht von denen, die mit der Haue umgehackt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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