Äbtissin Euphemia, Priorin Katharina und der Konvent des Klosters St. Marien zu Allendorf (Aldendorff) bekunden, daß vor ihnen und mit ihrer Zustimmung Dietmar Fischer, Spitalherr zu Salzungen (Salcz-) und Vormund des Spitals, den Günther Scherre, Bürger zu Salzungen, an seiner Stelle auf drei Jahre, beginnend Kathedra Petri [22. Febr.], zum Vormund des Spitals eingesetzt hat. Nach Ablauf der Frist tritt Fischer wieder in seine Vormundschaft ein. Scherre hat jährlich vier Pfund Pfennige für die zugehörigen Wiesen, fünf Pfund für das zugehörige Gesott, ein halbes Achtel Mohn für die Siechen und ein Faß Kraut aus dem zugehörigen Garten zu geben, der auf den houbschen Graben stößt. Er hat Stiftungen, Gülten und Zinse einzunehmen, daraus Baumaßnahmen an der Kirche und an dem zur Vormundschaft gehörigen Haus zu bestreiten und ist jährlich zwischen Allerheiligen [1. Nov.] und Martini [11. Nov.] zur Rechenschaft vor Äbtissin, Priorin und Konvent verpflichtet. Er hat sich darauf ausdrücklich verpflichtet. Die Ausstellerinnen siegeln mit dem Konventssiegel. Zeugen: Konrad von Heringen, Kraft von Bernshausen (Berldeshusen), Johann Schregk, [Heinrich] Schiding und Johann (Hans) Scherre, Bürger zu Salzungen.

Show full title
Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen
Loading...