Kaiser Karl VI. erteilt dem Erzbischof Clemens August von Köln, welcher nach Ableben des letzten Bischofs Ernst August am 4. November 1728 vermöge des durch die Bestimmungen des Westfälischen Friedens den katholischen Reichsständen zustehenden Alternats zum Bischof von Osnabrück erwählt worden, die Belehnung mit den Regalien.