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Standesamtsregister: Geburtsurkunden (Bestand)
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Bestandsbeschreibung: Die Düsseldorfer Standesämter Anders als in den meisten Teilen Deutschlands wurden in den französisch besetzten Gebieten des Rheinlands schon früh die sogenannten ”Zivilstandsregister“ zur Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen eingeführt. In Raum Düsseldorf setzen sie linksrheinisch bereits 1798 ein, rechtsrheinisch 1810 (die davor geführten Kirchenbücher finden Sie in Kopie im Benutzerlesesaal). Ursprünglich umfaßten die Register des Standesamtes Düsseldorf (zwischenzeitlich auch ”Düsseldorf-Mitte“ bzw. ”Düsseldorf-I“) neben der Innenstadt nur die sogenannten ”Außenbürgerschaften“, d.h. Zivilstandsfälle in Düsseldorf, aber auch die in den vor der Stadt liegenden Ortschaften Hamm, Flehe, Bilk, Flingern, Derendorf und Pempelfort wurden seit 1810 beim Standesamt Düsseldorf registriert. Da die Stadt seit dem späten 19. Jahrhundert durch Zuwanderung und Eingemeindungen stetig wuchs, wurde das zentrale Standesamt zum 1. Januar 1904 in die Bezirke Mitte, Nord (umfassend die Ortsteile Derendorf, Düsseltal, Golzheim, Grafenberg (Achtung - zum Teil bei Gerresheim!), Mörsenbroich u. Pempelfort) und Ost (mit den Ortsteilen Flingern u. Lierenfeld) geteilt, die 1969 noch erweitert, 1974 jedoch wieder zum Standesamt Düsseldorf-I zusammengefaßt wurden. Im Zuge weiterer Zentralisierung existiert seit dem 1.1.1982 nur noch das Standesamt Düsseldorf, in dem auch die letzten noch verbliebenen Stadtteilstandesämter (s.u.) aufgingen. Von Harry Sebetzky erarbeitete alphabetische Register der Heiraten in Düsseldorf 1810 - 1830, ausführlich ergänzt um Informationen aus Kirchenbüchern u. Belegakten, liegen hier im technischen Lesesaal aus. In der Umgebung gab es zahlreiche kleinere Gemeinden, die - zum Teil ab 1798 bzw. 1810, zum Teil aber auch erst ab 1899 - eigene Register führten (Benrath, Eller, Gerresheim, Heerdt, Kaiserswerth, Rath). Im Zuge mehrerer Gemeinderechtsreformen im 19. Jahrhundert änderten sich die standesamtlichen Zuständigkeiten und Ortszugehörigkeiten in diesen Gemeinden teilweise (siehe unter den einzelnen Bürgermeistereien!) Durch die umfangreichen Eingemeindungen in den Jahren 1909, 1929 u. 1975 fielen viele dieser ehemals selbständigen Gemeinden an Düsseldorf, führten aber aus praktischen Erwägungen als Stadtteil zunächst weiter Register (wie z.B. die Standesämter Düsseldorf-Eller oder Düsseldorf-Benrath). Zur Erleichterung Ihrer Suche finden Sie im folgenden jeweils einen kurzen Überblick über die einzelnen Standesämter und die dazu gehörigen Stadtteile (vgl. auch die nebenstehende Überblickskarte - diese zeigt allerdings die heutigen Stadtbezirke u. Stadtteile an, die sich nicht völlig mit den historischen Standesamtsbezirken decken, und soll lediglich der groben räumlichen Einordnung innerhalb des Stadtgebietes und Umlandes dienen.) Benrath Benrath führte ab 1810 eigene Zivilstandsregister, die neben der Hauptgemeinde auch Zivilstandsfälle aus den Wohnorten Hassels, Himmelgeist, Holthausen (auch ”Langenweiher“ genannt), Itter, Reisholz (Achtung - vielfach auch in Eller zu finden!), Urdenbach, Wersten (Achtung - hin und wieder auch in Eller zu finden!), sowie einige wenige Häuser aus Garath (siehe weiter unten ”Sonderfälle“!) beurkundeten. Nach der Eingemeindung wurden die Register zunächst unter der Bezeichnung ”Düsseldorf-Benrath“ bis 1974 weitergeführt, dann bis Ende 1981 als ”Düsseldorf-II“. Alle diese Register finden Sie bei den Digitalisaten im virtuellen Ordner ”Benrath“. Seit dem 1. Januar 1982 gibt es nur noch das Standesamt Düsseldorf, Ihre weitere Suche (sofern Register aus diesem Zeitraum digital vorliegen) muß nun im Ordner ”Mitte-I“ erfolgen. Ein alphabetisches Register der Heiraten in Benrath 1810 - 1872 liegt im Benutzerlesesaal unter der Signatur 7-0-4-44 aus. Eller Die Bürgermeisterei Eller führte erst seit 1862 selbständige Register (davor finden Sie die Elleraner Urkunden unter Hilden bzw. Hilden-Land im Stadtarchiv Hilden). Zugehörige Ortsteile waren Eller, Neu- bzw. Klein-Eller sowie ein großer Teil von Reisholz u. einige Häuser von Wersten (die zum größten Teil allerdings zur Bürgermeisterei Benrath gehörten). (Achtung - Zivilstandsfälle aus dem Torfbruch, die man in Eller vermuten würde, finden sich mehrheitlich in Gerresheim!) Auch Eller führte nach der Eingemeindung 1909 zunächst als Standesamt Düsseldorf-Eller die Register bis 1969 weiter; ab 1970 finden Sie Urkunden dann in den Registern von Düsseldorf-Ost. Ein alphabetisches Register der Heiraten in Eller von 1862 - 1909 liegt hier im Lesesaal aus. Gerresheim Die Stadt Gerresheim führte seit 1810 eigenständige Register sowohl für die Stadt wie auch die Ortsteile Bruchhausen, Dorp, Erkrath, Ludenberg, Morp, Unterbach, Vennhausen sowie einige Häuser in Grafenberg (das größtenteils aber zur Stadt Düsseldorf gehörte). 1855 erfolgte die Teilung der Bürgermeisterei in Gerresheim-Stadt u. Gerresheim-Land (mit dem Rest der Gemeinden). Nach einer weiteren Reform gehörten die Ortsteile Erkrath, Bruchhausen, Dorp, Erkrath u. Unterbach offiziell seit dem 1.4.1866 zum Standesamt Erkrath, wurden aber bis Ende des Jahres noch in Gerresheim-Land beurkundet (die Register ab 1867 finden Sie im Stadtarchiv Erkrath). Gleichzeitig wurden die beiden Orte Ludenberg u. Morp (sowie Teile von Grafenberg) zur Gemeinde Ludenberg zusammengefaßt, die wie Gerresheim 1909 eingemeindet wurde. Aus Praktikabiliätsgründen laufen die Ludenberger Register hier im Stadtarchiv jedoch weiter unter ”Gerresheim-Land“ und finden sich auch im entsprechenden Digitalisat-Ordner ”Gerresheim“. Bis 1969 existierte dann ein für Gerresheim und Ludenberg (soweit es nicht wie Morp zum Standesamt Hubbelrath gehörte - siehe ”Sonderfälle“!) zuständiges Standesamt Düsseldorf-Gerresheim; danach finden Sie Urkunden aus diesen Orten beim Standesamt Düsseldorf-Ost bzw. ab dem 1.1.1982 im Standesamt Mitte. Heerdt (Düsseldorf-Oberkassel) Die Register der linksrheinischen Bürgermeisterei Heerdt mit den zugehörigen Orten Lörrick, Ober- und Niederkassel setzen bereits 1798 ein und wurden nach der Eingemeindung 1909 unter dem Namen ”Düsseldorf-Oberkassel“ bis 1970 weitergeführt. Alle Urkunden ab dem 1.1.1971 finden Sie in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte. Kaiserswerth Die Gemeinde Kaiserswerth umfaßte neben Kaiserswerth auch die Orte Bockum, Einbrungen, Kalkum, Lohausen, Stockum, Wittlaer u. Zeppenheim. Seit 1858 Teilung in Kaiserswerth u. Kaiserswerth-Land. Stockum wurde bereits 1909 nach Düsseldorf eingemeindet, diese Zivilstandsfälle finden sich seit dem 1.1.1909 bis Ende 1973 in den Registern von Düsseldorf-Nord, danach fortgeführt in den Registern von Düsseldorf-Mitte. Nach der Eingemeindung von Kaiserswerth u. Lohausen nach Düsseldorf 1929 wurden diese Register zunächst bis 1969 unter der Bezeichnung ”Düsseldorf-Kaiserswerth“ fortgeführt; die Urkunden ab dem 1.1.1970 finden Sie in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Nord und seit dem 1.1.1982 denen des Standesamtes Düsseldorf-Mitte. Die Ortsteile Bockum, Einbrungen, Kalkum, Wittlaer u. Zeppenheim wurden zum 1.1.1930 zunächst dem Standesamt Angerland zugeordnet (siehe unter ”Sonderfälle). Rath Die Gemeinde Rath mit dem Ortsteil Unterrath führte erst seit dem 1.7.1899 eigene Register, zuvor gehörte sie zum Standesamt Eckamp (die Register ab 1810 finden Sie im Stadtarchiv Ratingen). Von der Eingemeindung 1909 bis Ende 1970 wurden die Rather Register vom Standesamt ”Düsseldorf-Rath“ weitergeführt, die Digitalisate finden Sie also weiter im Digitalisate-Ordner ”Rath“. Vom 1.1.1971 bis 31.12.1973 finden Sie Rather Urkunden in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Nord, danach im Standesamt Düsseldorf-Mitte. ”SONDERFÄLLE“ Angermund gehörte seit 1810 bis zum 14.10.1929 zum Standesamt Duisburg-Süd (Register im Stadtarchiv Duisburg), vom 15.10.1929 bis zum 31.12.1974 zum Standesamt Angerland in Lintorf (jetzt Ratingen; Register im Stadtarchiv Ratingen). Erst ab der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 können Sie Zivilstandsfälle aus Angermund in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte finden. Bockum, Einbrungen, Kalkum, Wittlaer und Zeppenheim gehörten von 1810 bis zum 31.10.1930 zum Standesamt Kaiserswerth(-Land), danach bis zum 31.12.1974 zum Standesamt Angerland in Lintorf (jetzt Ratingen; Register im Stadtarchiv Ratingen). Ab der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 können Sie diesbezügliche Zivilstandsfälle in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte finden. Garath gehörte zum Teil zum Standesamtsbezirk Benrath, zum Teil zur Bürgermeisterei Monheim. Die Zuordnung ist nicht immer klar. Sofern sich Garather Zivilstandsfälle also nicht in den Registern von Benrath finden lassen, sollten Sie die Register von Monheim konsultieren, die Sie im Stadtarchiv Monheim finden. Grafenberg gehörte im wesentlichen zum Standesamtsbezirk Düsseldorf-Mitte (bzw. von 1904 - 1973 zum Bezirk Düsseldorf-Nord); einige Häuser im Grenzgebiet zwischen Düsseldorf und Gerresheim / Ludenberg fielen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterei Gerresheim(-Land bzw. späterhin Ludenberg). Im Zweifelsfall müssen also die Register sowohl Düsseldorfs als auch Gerresheims zu Rate gezogen werden. Hubbelrath wurde als Bürgermeisterei zwar zunächst gemeinsam mit Gerresheim verwaltet, führte jedoch von Anfang an eigene Zivilstandsregister. Diese finden Sie heute für die Zeit ab 1810 bis maximal 1974 (je nach Freigabefristen) im Stadtarchiv Mettmann. Erst seit der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 finden Sie die entsprechenden Urkunden in den Registern des Standesamts Düsseldorf-Mitte. Monheim u. Baumberg wurden 1975 kurzfristig nach Düsseldorf eingemeindet. Die erfolgreiche Klage der Stadt Monheim führte dazu, dass diese wieder aus dem Düsseldorfer Gemeindeverband ausschied, allerdings wurden alle in der Zeit vom 1.1.1975 - 30.6.1976 angefallenen Urkunden unter der Bezeichung ”Standesamt Düsseldorf-IV“ bzw. ”Düsseldorf-Monheim“ geführt. Diese finden Sie aus Gründen der Praktikabiliät nicht hier in Düsseldorf, sondern - ebenso wie alle übrigen Urkunden seit 1810 - im Stadtarchiv Monheim. Morp gehörte ursprünglich zur Gemeinde Gerresheim bzw. Gerresheim-Land (später Ludenberg). Nach der Eingemeindung Ludenbergs nach Düsseldorf zum 1.7.1909 finden sich die Morper Zivilstandsfälle zunächst bis 31.7.1929 in den Registern von Hubbelrath (siehe dort!), seit dem 1.8.1929 dann in denen der Gemeinde Erkrath (die Registerbände finden Sie im Stadtarchiv Erkrath). Eine genaue Zuordnung der Personenstandsfälle ist wie bei Grafenberg und Wersten nicht immer möglich. Unterrath gehörte bis zum 30.6.1899 zur Gemeinde Eckamp (die Register finden Sie im Stadtarchiv Ratingen), danach zum Standesamtsbezirk Rath (siehe dort). Wersten gehörte teils zur Bürgermeisterei Benrath, teils zu Eller (siehe jeweils dort). Die Aufteilung ist unklar, doch wurden erfahrungsgemäß die meisten Werstener Zivilstandsfälle in Benrath beurkundet. Falls Sie in den Benrather Registern nicht fündig werden, sollten Sie sicherheitshalber auch die Elleraner Register heranziehen. Heike Blumreiter
Form und Inhalt: Die Düsseldorfer Standesämter
Anders als in den meisten Teilen Deutschlands wurden in den französisch besetzten Gebieten des Rheinlands schon früh die sogenannten ”Zivilstandsregister“ zur Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen eingeführt. In Raum Düsseldorf setzen sie linksrheinisch bereits 1798 ein, rechtsrheinisch 1810 (die davor geführten Kirchenbücher finden Sie in Kopie im Benutzerlesesaal).
Ursprünglich umfaßten die Register des Standesamtes Düsseldorf (zwischenzeitlich auch ”Düsseldorf-Mitte“ bzw. ”Düsseldorf-I“) neben der Innenstadt nur die sogenannten ”Außenbürgerschaften“, d.h. Zivilstandsfälle in Düsseldorf, aber auch die in den vor der Stadt liegenden Ortschaften Hamm, Flehe, Bilk, Flingern, Derendorf und Pempelfort wurden seit 1810 beim Standesamt Düsseldorf registriert.
Da die Stadt seit dem späten 19. Jahrhundert durch Zuwanderung und Eingemeindungen stetig wuchs, wurde das zentrale Standesamt zum 1. Januar 1904 in die Bezirke Mitte, Nord (umfassend die Ortsteile Derendorf, Düsseltal, Golzheim, Grafenberg (Achtung - zum Teil bei Gerresheim!), Mörsenbroich u. Pempelfort) und Ost (mit den Ortsteilen Flingern u. Lierenfeld) geteilt, die 1969 noch erweitert, 1974 jedoch wieder zum Standesamt Düsseldorf-I zusammengefaßt wurden. Im Zuge weiterer Zentralisierung existiert seit dem 1.1.1982 nur noch das Standesamt Düsseldorf, in dem auch die letzten noch verbliebenen Stadtteilstandesämter (s.u.) aufgingen.
Von Harry Sebetzky erarbeitete alphabetische Register der Heiraten in Düsseldorf 1810 - 1830, ausführlich ergänzt um Informationen aus Kirchenbüchern u. Belegakten, liegen hier im technischen Lesesaal aus.
In der Umgebung gab es zahlreiche kleinere Gemeinden, die - zum Teil ab 1798 bzw. 1810, zum Teil aber auch erst ab 1899 - eigene Register führten (Benrath, Eller, Gerresheim, Heerdt, Kaiserswerth, Rath). Im Zuge mehrerer Gemeinderechtsreformen im 19. Jahrhundert änderten sich die standesamtlichen Zuständigkeiten und Ortszugehörigkeiten in diesen Gemeinden teilweise (siehe unter den einzelnen Bürgermeistereien!) Durch die umfangreichen Eingemeindungen in den Jahren 1909, 1929 u. 1975 fielen viele dieser ehemals selbständigen Gemeinden an Düsseldorf, führten aber aus praktischen Erwägungen als Stadtteil zunächst weiter Register (wie z.B. die Standesämter Düsseldorf-Eller oder Düsseldorf-Benrath).
Zur Erleichterung Ihrer Suche finden Sie im folgenden jeweils einen kurzen Überblick über die einzelnen Standesämter und die dazu gehörigen Stadtteile (vgl. auch die nebenstehende Überblickskarte - diese zeigt allerdings die heutigen Stadtbezirke u. Stadtteile an, die sich nicht völlig mit den historischen Standesamtsbezirken decken, und soll lediglich der groben räumlichen Einordnung innerhalb des Stadtgebietes und Umlandes dienen.)
Benrath
Benrath führte ab 1810 eigene Zivilstandsregister, die neben der Hauptgemeinde auch Zivilstandsfälle aus den Wohnorten Hassels, Himmelgeist, Holthausen (auch ”Langenweiher“ genannt), Itter, Reisholz (Achtung - vielfach auch in Eller zu finden!), Urdenbach, Wersten (Achtung - hin und wieder auch in Eller zu finden!), sowie einige wenige Häuser aus Garath (siehe weiter unten ”Sonderfälle“!) beurkundeten. Nach der Eingemeindung wurden die Register zunächst unter der Bezeichnung ”Düsseldorf-Benrath“ bis 1974 weitergeführt, dann bis Ende 1981 als ”Düsseldorf-II“. Alle diese Register finden Sie bei den Digitalisaten im virtuellen Ordner ”Benrath“. Seit dem 1. Januar 1982 gibt es nur noch das Standesamt Düsseldorf, Ihre weitere Suche (sofern Register aus diesem Zeitraum digital vorliegen) muß nun im Ordner ”Mitte-I“ erfolgen.
Ein alphabetisches Register der Heiraten in Benrath 1810 - 1872 liegt im Benutzerlesesaal unter der Signatur 7-0-4-44 aus.
Eller
Die Bürgermeisterei Eller führte erst seit 1862 selbständige Register (davor finden Sie die Elleraner Urkunden unter Hilden bzw. Hilden-Land im Stadtarchiv Hilden). Zugehörige Ortsteile waren Eller, Neu- bzw. Klein-Eller sowie ein großer Teil von Reisholz u. einige Häuser von Wersten (die zum größten Teil allerdings zur Bürgermeisterei Benrath gehörten). (Achtung - Zivilstandsfälle aus dem Torfbruch, die man in Eller vermuten würde, finden sich mehrheitlich in Gerresheim!) Auch Eller führte nach der Eingemeindung 1909 zunächst als Standesamt Düsseldorf-Eller die Register bis 1969 weiter; ab 1970 finden Sie Urkunden dann in den Registern von Düsseldorf-Ost.
Ein alphabetisches Register der Heiraten in Eller von 1862 - 1909 liegt hier im Lesesaal aus.
Gerresheim
Die Stadt Gerresheim führte seit 1810 eigenständige Register sowohl für die Stadt wie auch die Ortsteile Bruchhausen, Dorp, Erkrath, Ludenberg, Morp, Unterbach, Vennhausen sowie einige Häuser in Grafenberg (das größtenteils aber zur Stadt Düsseldorf gehörte). 1855 erfolgte die Teilung der Bürgermeisterei in Gerresheim-Stadt u. Gerresheim-Land (mit dem Rest der Gemeinden). Nach einer weiteren Reform gehörten die Ortsteile Erkrath, Bruchhausen, Dorp, Erkrath u. Unterbach offiziell seit dem 1.4.1866 zum Standesamt Erkrath, wurden aber bis Ende des Jahres noch in Gerresheim-Land beurkundet (die Register ab 1867 finden Sie im Stadtarchiv Erkrath). Gleichzeitig wurden die beiden Orte Ludenberg u. Morp (sowie Teile von Grafenberg) zur Gemeinde Ludenberg zusammengefaßt, die wie Gerresheim 1909 eingemeindet wurde. Aus Praktikabiliätsgründen laufen die Ludenberger Register hier im Stadtarchiv jedoch weiter unter ”Gerresheim-Land“ und finden sich auch im entsprechenden Digitalisat-Ordner ”Gerresheim“. Bis 1969 existierte dann ein für Gerresheim und Ludenberg (soweit es nicht wie Morp zum Standesamt Hubbelrath gehörte - siehe ”Sonderfälle“!) zuständiges Standesamt Düsseldorf-Gerresheim; danach finden Sie Urkunden aus diesen Orten beim Standesamt Düsseldorf-Ost bzw. ab dem 1.1.1982 im Standesamt Mitte.
Heerdt (Düsseldorf-Oberkassel)
Die Register der linksrheinischen Bürgermeisterei Heerdt mit den zugehörigen Orten Lörrick, Ober- und Niederkassel setzen bereits 1798 ein und wurden nach der Eingemeindung 1909 unter dem Namen ”Düsseldorf-Oberkassel“ bis 1970 weitergeführt. Alle Urkunden ab dem 1.1.1971 finden Sie in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte.
Kaiserswerth
Die Gemeinde Kaiserswerth umfaßte neben Kaiserswerth auch die Orte Bockum, Einbrungen, Kalkum, Lohausen, Stockum, Wittlaer u. Zeppenheim. Seit 1858 Teilung in Kaiserswerth u. Kaiserswerth-Land. Stockum wurde bereits 1909 nach Düsseldorf eingemeindet, diese Zivilstandsfälle finden sich seit dem 1.1.1909 bis Ende 1973 in den Registern von Düsseldorf-Nord, danach fortgeführt in den Registern von Düsseldorf-Mitte. Nach der Eingemeindung von Kaiserswerth u. Lohausen nach Düsseldorf 1929 wurden diese Register zunächst bis 1969 unter der Bezeichnung ”Düsseldorf-Kaiserswerth“ fortgeführt; die Urkunden ab dem 1.1.1970 finden Sie in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Nord und seit dem 1.1.1982 denen des Standesamtes Düsseldorf-Mitte. Die Ortsteile Bockum, Einbrungen, Kalkum, Wittlaer u. Zeppenheim wurden zum 1.1.1930 zunächst dem Standesamt Angerland zugeordnet (siehe unter ”Sonderfälle).
Rath
Die Gemeinde Rath mit dem Ortsteil Unterrath führte erst seit dem 1.7.1899 eigene Register, zuvor gehörte sie zum Standesamt Eckamp (die Register ab 1810 finden Sie im Stadtarchiv Ratingen). Von der Eingemeindung 1909 bis Ende 1970 wurden die Rather Register vom Standesamt ”Düsseldorf-Rath“ weitergeführt, die Digitalisate finden Sie also weiter im Digitalisate-Ordner ”Rath“. Vom 1.1.1971 bis 31.12.1973 finden Sie Rather Urkunden in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Nord, danach im Standesamt Düsseldorf-Mitte.
”SONDERFÄLLE“
Angermund
gehörte seit 1810 bis zum 14.10.1929 zum Standesamt Duisburg-Süd (Register im Stadtarchiv Duisburg), vom 15.10.1929 bis zum 31.12.1974 zum Standesamt Angerland in Lintorf (jetzt Ratingen; Register im Stadtarchiv Ratingen). Erst ab der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 können Sie Zivilstandsfälle aus Angermund in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte finden.
Bockum, Einbrungen, Kalkum, Wittlaer und Zeppenheim
gehörten von 1810 bis zum 31.10.1930 zum Standesamt Kaiserswerth(-Land), danach bis zum 31.12.1974 zum Standesamt Angerland in Lintorf (jetzt Ratingen; Register im Stadtarchiv Ratingen). Ab der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 können Sie diesbezügliche Zivilstandsfälle in den Registern des Standesamtes Düsseldorf-Mitte finden.
Garath
gehörte zum Teil zum Standesamtsbezirk Benrath, zum Teil zur Bürgermeisterei Monheim. Die Zuordnung ist nicht immer klar. Sofern sich Garather Zivilstandsfälle also nicht in den Registern von Benrath finden lassen, sollten Sie die Register von Monheim konsultieren, die Sie im Stadtarchiv Monheim finden.
Grafenberg
gehörte im wesentlichen zum Standesamtsbezirk Düsseldorf-Mitte (bzw. von 1904 - 1973 zum Bezirk Düsseldorf-Nord); einige Häuser im Grenzgebiet zwischen Düsseldorf und Gerresheim / Ludenberg fielen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterei Gerresheim(-Land bzw. späterhin Ludenberg). Im Zweifelsfall müssen also die Register sowohl Düsseldorfs als auch Gerresheims zu Rate gezogen werden.
Hubbelrath
wurde als Bürgermeisterei zwar zunächst gemeinsam mit Gerresheim verwaltet, führte jedoch von Anfang an eigene Zivilstandsregister. Diese finden Sie heute für die Zeit ab 1810 bis maximal 1974 (je nach Freigabefristen) im Stadtarchiv Mettmann. Erst seit der Eingemeindung nach Düsseldorf zum 1.1.1975 finden Sie die entsprechenden Urkunden in den Registern des Standesamts Düsseldorf-Mitte.
Monheim u. Baumberg
wurden 1975 kurzfristig nach Düsseldorf eingemeindet. Die erfolgreiche Klage der Stadt Monheim führte dazu, dass diese wieder aus dem Düsseldorfer Gemeindeverband ausschied, allerdings wurden alle in der Zeit vom 1.1.1975 - 30.6.1976 angefallenen Urkunden unter der Bezeichung ”Standesamt Düsseldorf-IV“ bzw. ”Düsseldorf-Monheim“ geführt. Diese finden Sie aus Gründen der Praktikabiliät nicht hier in Düsseldorf, sondern - ebenso wie alle übrigen Urkunden seit 1810 - im Stadtarchiv Monheim.
Morp
gehörte ursprünglich zur Gemeinde Gerresheim bzw. Gerresheim-Land (später Ludenberg). Nach der Eingemeindung Ludenbergs nach Düsseldorf zum 1.7.1909 finden sich die Morper Zivilstandsfälle zunächst bis 31.7.1929 in den Registern von Hubbelrath (siehe dort!), seit dem 1.8.1929 dann in denen der Gemeinde Erkrath (die Registerbände finden Sie im Stadtarchiv Erkrath). Eine genaue Zuordnung der Personenstandsfälle ist wie bei Grafenberg und Wersten nicht immer möglich.
Unterrath
gehörte bis zum 30.6.1899 zur Gemeinde Eckamp (die Register finden Sie im Stadtarchiv Ratingen), danach zum Standesamtsbezirk Rath (siehe dort).
Wersten
gehörte teils zur Bürgermeisterei Benrath, teils zu Eller (siehe jeweils dort). Die Aufteilung ist unklar, doch wurden erfahrungsgemäß die meisten Werstener Zivilstandsfälle in Benrath beurkundet. Falls Sie in den Benrather Registern nicht fündig werden, sollten Sie sicherheitshalber auch die Elleraner Register heranziehen.
Heike Blumreiter
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.