Matheis Hundt zu Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt von Petershausen, das Lehen, das sein Bruder +Jörg Hundt innehatte, auf 18 Jahre verliehen hat kraft eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Demnach wird das Lehen dem Aussteller für sich und als Lehenträger von Hans Katzmayer zu einem Erbzinslehen verliehen. Es besteht aus Weiherlein und Hölzlein genannt das Töbelin oberhalb des Burgställins im Gut zu Abtsreute. Der jährliche Bodenzins beträgt 1 lb d Konstanzer Währung, wofür Matheis Hundt "Mithaft" ist. Er muß das Lehen in gutem Zustand halten und tun, was ein Lehenmann schuldig ist, worüber er Pflicht geleistet hat. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 5 ß d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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