Matheis Hundt zu Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt von Petershausen, das Lehen, das sein Bruder +Jörg Hundt innehatte, auf 18 Jahre verliehen hat kraft eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Demnach wird das Lehen dem Aussteller für sich und als Lehenträger von Hans Katzmayer zu einem Erbzinslehen verliehen. Es besteht aus Weiherlein und Hölzlein genannt das Töbelin oberhalb des Burgställins im Gut zu Abtsreute. Der jährliche Bodenzins beträgt 1 lb d Konstanzer Währung, wofür Matheis Hundt "Mithaft" ist. Er muß das Lehen in gutem Zustand halten und tun, was ein Lehenmann schuldig ist, worüber er Pflicht geleistet hat. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 5 ß d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden.
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Matheis Hundt zu Abtsreute (=Absenreute) bekennt, daß ihm Jakob [Renz], Abt von Petershausen, das Lehen, das sein Bruder +Jörg Hundt innehatte, auf 18 Jahre verliehen hat kraft eines im folgenden inserierten Leihebriefs vom selben Datum. Demnach wird das Lehen dem Aussteller für sich und als Lehenträger von Hans Katzmayer zu einem Erbzinslehen verliehen. Es besteht aus Weiherlein und Hölzlein genannt das Töbelin oberhalb des Burgställins im Gut zu Abtsreute. Der jährliche Bodenzins beträgt 1 lb d Konstanzer Währung, wofür Matheis Hundt "Mithaft" ist. Er muß das Lehen in gutem Zustand halten und tun, was ein Lehenmann schuldig ist, worüber er Pflicht geleistet hat. Bei Verletzung der Leihebedingungen fällt das Lehen heim. Im Fall von Handänderungen und bei Wahl eines neuen Prälaten muß es neu empfangen und mit 5 ß d verehrschatzt werden. Wenn es verkauft wird, muß es zuerst dem Kloster bzw. dessen Gotteshausleuten angeboten werden, die es um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben können. An Klöster, Spitäler und andere tote Hände darf nicht verkauft werden.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1713
fasc. 038 1/5 n. 29
B 522 II U 1631
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1609 Januar 9 (den neunten tag monats Januarii)
23 x 39,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Matheis Hundt zu Abtsreute (=Absenreute)
Empfänger: Jakob [Renz], Abt von Petershausen
Siegler: Paulus Roth von Schreckenstein zum Greit (=Mosisgreut), Vogt der Herrschaft Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Jakob [Renz], Abt von Petershausen
Siegler: Paulus Roth von Schreckenstein zum Greit (=Mosisgreut), Vogt der Herrschaft Schmalegg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Hundt, Jörg
Hundt, Matheis
Katzmayer, Hans
Petershausen, Jakob Renz; Abt
Renz, Jakob; Abt zu Petershausen
Roth von Schreckenstein, Paul, Vogt
Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV
Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Burgstall
Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Abtsreute = Absenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV
Greit = Mosisgreut : Vogt RV
Konstanz KN; Währung
Mosisgreut : Vogt RV; Einwohner
Schmalegg : Ravensburg RV; Vogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ
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