Franz Adam Oberstadt als Bevollmächtigter des Freiherrn Ferdiannd Wilhelm Josef v. der Reck zu Drensteinfurt und Johann Diederich Kellermann, bisheriger Colonus des Kellermans-Hofes zu Oespel, Kirchspiel Lütgendortmund, Amt Bochum, einigen sich über die Neubelehnung des genannten Hofes, durch den Tod des Freiherrn v. Palland dem Freiherrn v. der Reck zu Drensteinfurt als Inhaber der kaiserl. reichsfreien Reck-Steinfordischen Lehnkammer quo ad Dominium utile wieder zugefallen dahin, dass Johann Diedrich Kellermann damit von neuem oder ex nova gratis belehnt werden, und da dieser noch keine männliche Leibeserben hat, seinen beiden Verwandten Anton Hunsche zu Sonbern und Johan Hermann Gerdes in Stockum, beide Gerichts Langendreer, die Mitbelehnung erteilt werden, Kellermann aber nach Untersieglung des Vertrages alsbald 1600 Rtlr. bezahlen soll.