Suchergebnisse
  • 281 von 292

Anspruch auf den Nachlaß des am 30. Okt. 1726 kinderlos verstorbenen Adolph von Trips zu Trips und Anstel. Die Appellanten fechten als nächste Verwandten (Johann Stephan von Eynatten ist ein Vetter väterlicherseits, die Gebrüder Johann Wilhelm und Walram sind Vettern mütterlicherseits des Verstorbenen) das Testament vom 13. Dez. 1722 für den Appellaten unter Berufung auf die Kapitel 69, 83 und 102 des jül.-berg. Landrechts an, u. a., weil es bereits geschrieben und verschlossen dem Notar übergeben wurde. Streitobjekte sind im Hzm. Jülich, in den österreichischen Niederlanden und in Aachen gelegene Rittersitze, Allodial- und Lehengüter samt Erbpacht und Pfandschaft und eine Kiste mit Wertgegenständen (Juwelen, Silber, Bargeld) im Kloster Marienthal in Aachen. Eine große Rolle spielte der in der jül. Unterherrschaft Heyden gelegene lehnbare Hof Eigelshoven. Die Appellanten behaupten, der Appellat habe sich die umstrittenen Güter mit Ausnahme des keinem Testament unterworfenen Rittersitzes Trips, den von Eynatten zu Nuth als nächster Lehenserbfolger besitze, angeeignet. Der Appellat gibt dagegen vor, einen Teil bereits zu Lebzeiten des Adolph von Trips durch eine „donatio inter vivos“ erhalten zu haben. Das Testament des Adolph von Trips wurde in Aachen in 1. Instanz in Bezug auf die Immobilien für ungültig, in Bezug auf die Mobilien für gültig erklärt. Das RKG bestätigte 1730 das Aachener Urteil. Dagegen kassierte das RKG das Urteil des jül.-berg. Geheimen Rats und entschied, daß der Appellat das Gut Eigelshoven an von Eynatten zu Nuth abzutreten habe.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...