Kaspar Bergfeld, Richter, Theis under der Eich, Wilhelm zu Winkhausen, Theis Kochs, Peter Rumswinkel, Johann ahn der Schlausen, Adolf Steinkaul, Schöffen des Landgerichts Mülheim an der Ruhr, bekunden, das Gisbert Kessell vor ihnen erklärt hat, am 25. März 1651 den Eheleuten Hermann und Marie aus den Biegh sein "Flammen"haus für 905 kurrente Taler unter der Bedingung verpfändet zu haben, dass Bau- und Unterhaltungskosten des baufälligen Hauses zu der Pfandsumme geschlagen werden sollen und dass diese Kosten nunmehr auf 526 1/2 Taler, 5 1/2 Stüber berechnet wurden, die Pfandsumme also fortan 1.426 1/2 (!) Taler, 5 1/2 Stüber beträgt.

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Stadtarchiv Mülheim an der Ruhr
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