Verordnung, dass die Landmiliz künftig nur zweimal im Jahr im Herbst und Frühling exerzieren soll, mithin das Exerziergeld für die Offiziere 'darauf gereicht werde' 1739. 'Verordnung, dass künftig die Zentgrafen zu Pfungstadt und Arheilgen bei Rekrutierung der Landmiliz nicht mehr admittiert werden sollen'

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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