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Der Ritter Bernhard Bitter, seine Frau Gertrud und beider Töchter Blidrade und Adelheid machen Bischof Ludwig von Münster und seiner Kirche ihre Burg Ostendorf (Ostendorpe) im Kirchspiel Lippramsdorf (Lypperamestorpe) zum Offenhaus (ligium seu patens castrum, oppenhus) und gestatten den Bau eines Hauses auf der vorderen Vorburg (suburbium anterius) neben dem dort befindlichen Haus der Aussteller als Wohnung für einen Burgmann. Der Bischof kann sich von der Burg aus gegen alle Angreifer und Feinde verteidigen; Freunde und Verwandte der Aussteller darf er von dort aus jedoch nicht belästigen. Die Aussteller wird er in ihrem Recht wie seine Burgmannen und Getreuen in Stromberg (Strombergh) und Nienborg (Nyenborgh) wahren. Als Gegenleistung belehnt er die Aussteller mit den Gütem, die der verstorbene Ritter Engelbert Bitter vom Stift zu Lehen hatte, und mit dem Haus (domus) Tenderinc im Kirchspiel Hervest (Hervorste) sowie dem zugehörigen Zehnten als Burglehen. Der Bischof kann die genannte Güter für 100 Mark münsterischer Pfennige zurückkaufen, die zum Erwerb anderer erblicher Güter, welche dann das Burglehen ausmachen sollen, zu verwenden sind. Verstoßen die Aussteller oder ihre Erben gegen die obigen Abmachungen, sind Bischof und Kirche nicht mehr an sie gebunden. Siegelankündigung des Ausstellers und seiner Frau. in octava pasce

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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