Mathlin Schwartz zu Ehningen ("Öningen"), gefangengesetzt, weil er gegen die Landesordnung verstoßen und den gebotenen Frieden an einigen gebrochen hat, deswegen vom Stadtgericht zu vier Gulden Strafgeld verurteilt, verspricht, in keine offenen Zechen mehr zu gehen, auch nicht mehr zu spielen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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