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Wilhelm [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, von
Dietz, von Ziegenhain und Nidda bekundet für sich und seine Erben, dass
dem Erzbi...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1496 Februar 22
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... der geben ist nach Crist geburt virzehennhundert unnd im sechsundnuntzigistenn iare uff denn tage Petri cathedra genant
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wilhelm [II.], Landgraf von Hessen, Graf von Katzenelnbogen, von Dietz, von Ziegenhain und Nidda bekundet für sich und seine Erben, dass dem Erzbischof von Mainz und seinem Großvater Ludwig [I.], Landgraf von Hessen, vom Kloster Fulda folgende Burgen und Städte verpfändet worden sind: halb Fulda, halb Hünfeld, zwei Teile von Geisa und Rockenstuhl, ganz Lauterbach (Lutternbach), ganz Fischberg, ganz [Bad] Brückenau (Brugkenawe) und halb Schildeck (Schildegk). Dies belegt eine Urkunde von 1427 Dezember 8 [Nr. 818] (... zu Frangkfurt nach Cristi geburt virzehennhundert siebenundzweyntzig iare uff unnser lieben frauwen tag conceptionis). Darin versichern der Abt und das Kloster von Fulda, dass die verpfändeten Burgen und Städte alle einzeln ausgelöst werden können. Dementsprechend hat Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda, die Burg Fischberg wiedereingelöst. Jetzt hat Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, eine Verschreibung von 4000 Gulden, die der verstorbene Ludwig [I.] dem verstorbenen Hermann Riedesel mit Zustimmung des verstorbenen Landgrafen Heinrich [III.] von Hessen angewiesen hat, und eine Rente des Klosters Fulda für die verstorbenen Georg Riedesel und Hermann Riedesel erworben. Dies hat Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, an Wilhelm [III.] und an dessen Vetter Landgraf Wilhelm [II.] übergeben. Das übrige Geld von den 16000 Gulden für Fulda, Hünfeld, Geisa und Rockenstuhl, das Wilhelm [III.] zusteht - 4000 Gulden - ist damit vollständig abbezahlt. Wilhelm [II.] verzichtet deshalb bezüglich dieser Summe für sich und seine Erben auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Abt Johann und dem Kloster Fulda. Die Verpfändung der vier Städte wird für ungültig erklärt, ebenso wie der damals geschlossene Burgfrieden. Alle Bürger und Untertanen der genannten Burgen und Städte werden von ihren Eiden und Gelübden gelöst. Diese Bestimmungen betreffen aber nicht Lauterbach, [Bad] Brückenau und Schildeck. Dies alles soll nicht zum Schaden Wilhelms [III.] und seiner Erben sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Wilhelm [III.], Landgraf von Hessen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 37-38
Vgl. hierzu auch Nr. 1303 und 1304.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.